"Frauenerniedrigend":
Sexismus und Diskriminierung: Werberat spricht sechs Rügen aus
Der Deutsche Werberat hat sechs Rügen ausgesprochen. Dabei geht es um Gewaltverherrlichung, Diskriminierung von Flüchtlingen, Erniedrigung von Frauen - und um die Herabwürdigung von Männern.
Der Deutsche Werberat hat zwei Unternehmen wegen Gewaltverherrlichung sowie diskriminierender und angsterregender Werbung in Zusammenhang mit Flüchtlingen gerügt. Drei weitere Motive wurden als Erniedrigung von Frauen sowie eines als Herabwürdigung von Männern eingestuft und öffentlich missbilligt.
Als gewaltverherrlichend beanstandet der Werberat die Anzeigen- und Internetwerbung des Augenoptikers Berger Brillen. Das Unternehmen wirbt mit der Abbildung einer Frau mit Maschinengewehr in der Hand und dem Slogan "Zeit sich zu bewaffnen". Nach Ansicht des Werberats werde durch die Werbemaßnahme zur Gewaltanwendung aufgerufen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten und Entwicklungen mit Blick auf die Flüchtlingsthematik sei ein derart offensiver Gewaltappell gesellschaftlich nicht akzeptabel (Verstoß gegen die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberats).
Angsterregende Flyerwerbung
Wegen diskriminierender und angsterregender Werbung wurde auch das Unternehmen EEG Wermann gerügt. Der Anbieter von Alarmanlagen warb zu Jahresbeginn in einem Flyer mit der Aussage: "Viele neue Mitbürger reisen in unser Land und leider werden uns nicht alle wohlgesonnen sein, darum sollten auch Sie nicht zögern, Ihr Eigentum, Gesundheit oder gar Ihr Leben zu schützen."
"Die Werbung suggeriert absichtlich, dass Flüchtlinge kriminell und gefährlich sind. Solche Firmenpropaganda würdigt Flüchtlinge pauschal herab und stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Standesregeln der Werbewirtschaft dar", sagte eine Sprecherin des 15-köpfigen Expertengremiums, das als Beschwerdeinstanz für Bürger gegen unangemessene Werbung vorgeht.
Männerherabwürdigende Werbung für Industrie-Tore
Eher selten muss sich der Werberat der Herabwürdigung von Männern widmen. Genau dafür wurde jedoch das Unternehmen A. Klauert GmbH gerügt. Der Hersteller von Industrietoren zeigt auf seinen Transportern und auch im Firmenprofil auf Facebook einen Mann mit einer deutlich sichtbaren Erektion vor einem der beworbenen Industrie-Tore. Diese Darstellung geht nach der Ansicht des Deutschen Werberats über die Grenzen dessen hinaus, was in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert sei.
Drei Rügen wegen sexistischer Werbung
Als sexistisch wurde die Plakatwerbung des Unternehmens Hager DruckDesign, die Fahrzeugwerbung der Pruchnewski-Fliesen-Kamine-Kachelöfen GmbH & Co. KG sowie eine Werbung des Elektronik-Anbieters Technikdirekt gerügt.
Das Motiv zeigt eine Frau von hinten mit kurzem, hochfliegenden Rock und dem wie tätowiert wirkenden Werbetext "Drucken können viele, beeindrucken nur wenige!" auf dem Oberschenkel. Dadurch werde die Frau mit der beworbenen Dienstleistung gleichgesetzt und damit zum Objekt degradiert, so der Werberat.
Das Fliesen-Unternehmen wirbt auf seinem Firmenwagen unter dem Slogan "(Fliesen-)Design ohne Grenzen" mit der Abbildung eines lasziv posierenden weiblichen Modells in Dessous und halterlosen Strümpfen. Nach Ansicht des Gremiums würden Frauen durch das Motiv ausschließlich auf ihr körperliches Erscheinungsbild reduziert. In Verbindung mit dem Slogan werde zudem die sexuelle Verfügbarkeit von Frauen nahegelegt.
Technikdirekt bewirbt runde Lautsprecher mit der Abbildung einer in knapper und aufreizender Unterwäsche gekleideten Frau. Ein Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung, so urteilte der Deutsche Werberat, denn auch hier würden Frauen auf ihre Sexualität reduziert.