
"Unter fremden Decken":
Sex und Alkohol zur Primetime: Jugendschützer rüffeln ProSieben
"Unter fremden Decken" stößt Jugendschützern auf, da der "Sex-Vergleich" bei ProSieben zur falschen Sendezeit gezogen wurde. Auch "Joko gegen Klaas" eckt an.
Aus Sicht der Jugendschützer ist ProSieben Ende Dezember allzu offen mit der Dokumentation "Unter fremden Decken – Auf der Suche nach dem besten Sex der Welt" umgegangen. Der Sender aus der ProSiebenSat.1-Familie hat die Sendung zur Primetime um 20.15 Uhr ausgestrahlt. Im von ProSieben angekündigten internationalen "Sex-Vergleich" zur besten Sendezeit sieht die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) unter BLM-Präsident Siegfried Schneider eine "Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige". Eigentlich hätte der Beitrag aus ihrer Sicht erst nach 22 Uhr gezeigt werden dürfen. Mehrere Szenen aus "Unter fremden Decken – Auf der Suche nach dem besten Sex der Welt" könnten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern oder verunsichern, "weil sie die dargestellten Sexualpraktiken nicht einordnen können", teilen die Aufseher mit. Weiter heißt es in der Mitteilung vom Montag: "Außerdem wurde die Verbindung von Sexualität und Alkohol kritisch gesehen."
Den Jugendschützern ist ProSieben in den vergangenen Monaten ein zweites Mal negativ aufgefallen - weil zwei Folgen der Show "Joko gegen Klaas" morgens um sieben Uhr gezeigt wurden. Der Sender, der mit Sex-Dokus auch zuvor schon angeeckt ist, "verstieß damit gegen die Jugendschutzbestimmungen", heißt es. Für unter Zwölfjährige seien riskante Aktionen und Mutproben gezeigt worden, die problematisches Verhalten hinsichtlich einer Selbstverletzung aufwiesen. Schneiders Team meint: "Die Folgen dürfen erst ab 20 Uhr ausgestrahlt werden."
Aufgestoßen sind der KJM im ersten Halbjahr insgesamt 16 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) aus dem Rundfunk- oder Telemedienbereich; letzerer umfasst Schmuddelkram auf Internetseiten. Weitere TV-Sender mit Verstößen sind TNT Film (strahlte den Spielfilm "American History X" ohne Vorsperre um 20.15 Uhr aus), Viva (platzierte die erste Folge der Dokusoap "Party Bruder!" rund um fünf junge Männer zwischen 18 und 21 Jahren im Tagesprogramm um 16 Uhr), der MGM Channel (zeigte den Spielfilm "Geschändet und geliebt" im Tagesprogramm ohne Vorsperre) oder auch Sky (strahlte um 12.45 Uhr ohne Vorsperre die Episode "Unter Druck" der Krimiserie "Soko Wien" aus, die eine FSK-Freigabe ab zwölf Jahren hat).
Die gerüffelten Internet-Seiten bleiben indes anonym. Nur so viel: Ein geprüftes Angebot sei nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag "absolut unzulässig, da es rechtsextremistische Inhalte zeigt und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet". Vier Verstöße beziehen sich auf Angebote, die einfache Pornografie beinhalten – auch außerhalb geschlossener Benutzergruppen. In 43 Fällen hat die KJM nach eigenen Angaben im ersten Halbjahr 2013 beantragt, ein Telemedienangebot auf den Index zu stellen.
Und wie kann die Kommission die Verstöße ahnden? Sie beschließt – je nach Art und Schwere der Verstöße – Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Medienanstalten durch, bei denen die Angebot ihre Lizenzen liegen haben. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.