
Sedlmayer-Mörder wollen nicht ins Web
Sie gehen in die nächste Instanz: Die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayer legen Verfassungsbeschwerde wegen der Nennung ihrer Namen in Medienarchiven ein.
Nach mehreren Niederlagen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) haben die inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr Verfassungsbeschwerden bei dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe eingelegt. Sie wenden sich gegen BGH-Urteile vom Dezember 2009 und vom vergangenen Februar.
Die zwei Sedlmayr-Mörder wehren sich immer wieder gegen ihre Namensnennung. Beim BGH sind weitere fünf Klagen anhängig, auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie Justizbehörden in den USA beschäftigt ihr Fall. Vor dem BGH haben die Brüder unterdessen eine weitere Niederlage erlitten: Die Richter entschieden am Dienstag, dass die Regionalzeitung "Mannheimer Morgen" weiterhin in ihrem Internet-Archiv den Namen der Brüder veröffentlichen darf.
Der BGH bestätigte damit seine Rechtsprechung und bewahrte die Medien weiterhin vor einer erheblichen Überprüfung ihrer Online- Archive zum Schutz von Persönlichkeitsrechten. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei dem Sedlmayr-Fall um "einen der spektakulärsten der deutschen Kriminalgeschichte"; dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten.
Die Männer waren 1993 wegen Mordes an dem Münchner Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen.