Dennoch ist klar: Das geflügelte Wort "Satire darf alles" hat zu einem Missverständnis geführt. Jemanden als Vollpfosten zu bezeichnen, wird nicht unverfänglicher durch die Tatsache, dass es sich tatsächlich um einen Vollpfosten hoch drei handelt. Würde der Tucholsky-Satz in dieser Absolutheit stimmen, dann wäre überhaupt nichts einzuwenden gewesen gegen die judenfeindlichen Karikaturen im antisemitischen "Stürmer". Doch mit dieser Form der Hetze nahm das Unheil des Dritten Reichs erst seinen Lauf.

Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit unterliegen genauso bestimmten Einschränkungen wie auch andere Grundrechte, etwa die Religionsfreiheit, Berufsfreiheit oder das Recht auf Eigentum.

Nur Artikel 1 des Grundgesetzes gilt immer völlig absolut und lässt deshalb keinerlei Ausnahmen zu. Und da steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar.


Autor: Markus Weber

Markus Weber ist seit 20 Jahren Mitglied der W&V-Redaktion. Als Nachrichtenchef ist er für die aktuellen Themen auf wuv.de zuständig. Darüber hinaus ist er innerhalb der Redaktion der Themenverantwortliche für "CRM & Data". Aufgewachsen ist Markus auf einem Bauernhof im Württembergischen Allgäu. Mit fünf Geschwistern.