
Ruzicka bleibt in U-Haft
Der frühere Aegis-Manager Alexander Ruzicka muss in Untersuchungshaft bleiben. Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Wiesbaden hat jetzt eine Haftbeschwerde des 47-Jährigen zurückgewiesen.
Der frühere Aegis-Manager Alexander Ruzicka muss in Untersuchungshaft bleiben. Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Wiesbaden hat jetzt eine Haftbeschwerde des 47-Jährigen zurückgewiesen, die sein Anwalt Marcus Traut am 19. März vorgelegt hatte.
Ruzicka ist angeklagt, 52 Millionen Euro seines früheren Arbeitgebers Aegis Media veruntreut zu haben und sitzt seit 18 Monaten in U-Haft. Seit drei Monaten wird gegen ihn verhandelt. Das Gericht bestätigte auf Anfrage die Entscheidung. Begründet wurde der Schritt allerdings nicht.
Ruzicka wird vorgeworfen, Geld über ein Geflecht von Firmen in seine Taschen und weiterer Beschuldigter verschoben zu haben. Er beteuerte im Verlauf des Verfahrens stets seine Unschuld. Doch wie an der Entscheidung pro U-Haft zu erkennen ist, sieht das Gericht weiterhin Fluchtgefahr. Immer wieder wurde Ruzickas Vermögen bzw. möglicher Grundbesitz in Südafrika vor Gericht zum Thema gemacht. Marcus Traut, Ruzickas Anwalt, sagte gegenüber dem "Wiesbadener Kurier", er habe "keine Erkenntnisse, dass mein Mandant Eigentümer von Immobilien in Südafrika ist". Zur möglichen Fluchtgefahr Ruzickas sagt Traut: "Mein Mandant hat sich dem Verfahren gestellt." Unabhängig davon hält der Anwalt die Fluchtgefahr für konstruiert. Zwischen der Durchsuchung von Ruzickas Wiesbadener Haus und seiner Verhaftung im Oktober 2006 seien immerhin sechs Wochen gelegen, in denen er sich nicht abgesetzt hätte, so Traut im "Wiesbadener Kurier". Traut hält daher die Fortdauer der U-Haft für unverhältnismäßig.
Das reguläre Verfahren gegen Alexander Ruzicka wird am kommenden Montag fortgesetzt.