
RTL und ProSieben verstoßen gegen Jugendschutz
Die KJM rüffelt ProSieben und RTL für ihr Programm: Pornografische Inhalt gefährden die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beanstandet abermals Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Zu den gemaßregelten Sendern zählen auch ProSieben und RTL.
Alle von der KJM festgestellten Rundfunkverstöße bewegten sich demnach im Bereich der Entwicklungsbeeinträchtigung. So auch in einer Folge der Serie "Deine Chance! Drei Bewerber - ein Job". Im Tagesprogramm von ProSieben wurden junge Frauen in „eine stereotype Geschlechterrolle gedrängt“, heißt es. "Sie ließen sich von drei jungen Männern bewerten und wurden dabei auf ihre weiblichen Körpermerkmale und deren Wirkung auf Männer reduziert." Kinder unter zwölf Jahren seien noch nicht zu einer kritischen Reflexion und Einordnung solcher Geschlechterrollen fähig, folgert die KJM.
RTL sendete im Tagesprogramm bei „Punkt 12“ den Beitrag "Skandal um Porno-Video". Darin wird das neue Video der Rockband "Rammstein" mit dem Titel: "Pussy" thematisiert. Dieses Video darf aufgrund seines pornografischen Inhalts nur im Internet innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe gezeigt werden. Die RTL-Sendung habe jedoch große Teile des Videos mit potenziell problematischen, sexuell aufdringlichen Bildern gezeigt, ohne sie in einen aufklärerischen oder kritischen Kontext zu stellen. Die KJM-Mitglieder konnten daher ihrer Auffassung nach eine beeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausschließen.
Im Prüffall "Kenny vs. Spenny" im Abendprogramm des Senders Nick fiel der „durchgängig derb-zotige Sprachgebrauch“ sowie der „dramaturgischen Bezug der Comedy zum Genre der Pornografie“ auf. Auch hier liegt laut KJM ein Verstoß gegen den JMStV vor.
In dem Musikclip "Duality" der Heavy Metal Band "Slipknot", der von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Freigabe ab 16 Jahren erhalten hat, präsentieren sich die Musiker als maskierte "Horrorgestalten". Bei dem Sender RCK-TV lief er im Tagesprogramm, was die KJM als Verstoß gegen die Jugendschutz-Vorschriften wertete.
Ebenfalls RCK-TV zeigte im Tagesprogramm den Videoclip "Marilyn Manson - (S)AINT", der von der FSK ab 18 Jahren freigegeben ist. Er beinhaltet gewalthaltige Sexualdarstellungen und hätte nicht vor 23 Uhr laufen dürfen.