Im Prüffall "Kenny vs. Spenny" im Abendprogramm des Senders Nick fiel der „durchgängig derb-zotige Sprachgebrauch“ sowie der „dramaturgischen Bezug der Comedy zum Genre der Pornografie“ auf. Auch hier liegt laut KJM ein Verstoß gegen den JMStV vor.

In dem Musikclip "Duality" der Heavy Metal Band "Slipknot", der von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Freigabe ab 16 Jahren erhalten hat, präsentieren sich die Musiker als maskierte "Horrorgestalten". Bei dem Sender RCK-TV lief er im Tagesprogramm, was die KJM als Verstoß gegen die Jugendschutz-Vorschriften wertete.