
Quadrat-Tafeln: Milka setzt sich vor Gericht gegen Ritter Sport durch
Auch Milka darf quadratisch: In zweiter Instanz hat sich Kraft Foods gegen Ritter Sport durchgesetzt. Das Unternehmen darf demnach seine "Doppelquadrate"-Tafeln unter der Marke Milka weiter verkaufen. Das OLG Köln sieht keine Verwechslungsgefahr.
In zweiter Instanz hat sich Kraft Foods im Rechtsstreit um quadratische Schokoladentafeln gegen Ritter Sport durchgesetzt. Das Unternehmen darf demnach künftig wieder seine "Doppelquadrate"-Tafeln unter der Marke Milka verkaufen. Das OLG Köln sieht hier keine Verwechslungsgefahr mit den berühmten quadratischen Tafeln des schwäbischen Schokoladenherstellers aus Waldenbuch ("Quadratisch. Praktisch. Gut").
Mit diesem Urteil (Az.: 6 U 159/11) hob das Oberlandesgericht Köln eine Entscheidung des Landgerichts Köln auf. Dieses hatte in erster Instanz eine Verwechslungsgefahr mit den Ritter-Sport-Tafeln gesehen und den Vertrieb bis auf weiteres untersagt.
Das OLG Köln aber ist der Auffassung, dass der Gesamteindruck der Tafeln weniger durch deren quadratische Form als vielmehr durch die für die Marke Milka typische Farbe Lila und den bekannten Schriftzug mit der lila Kuh bestimmt werde. Das Gericht stützte seine Entscheidung nach eigenen Angaben auf Verbraucherumfragen. (dpa/mw)