
Heinsberg-Protokoll:
Neuer Streit im Fall Storymachine versus PR-Rat
Die Rüge des Deutschen Public Relations Rats will Storymachine offenbar nicht auf sich sitzen lassen und schickt ein Unterlassungsbegehren an das Ratsmitglied Uwe Kohrs. Der wehrt sich dagegen.

Foto: Alex Schwander für W&V
Der Streit geht in die nächste Runde. Nachdem der Deutsche PR-Rat Storymachine für ihre "Unprofessionalität" gerügt hatte, hat Medienanwalt Christian Schertz, der die Agentur vertritt, jetzt ein Unterlassungsbegehren an den PR-Rat und den Vorsitzenden von dessen Trägervereins, Uwe Kohrs, geschickt. Das berichtet Meedia.de. Das Schreiben ist der W&V-Redaktion bekannt.
Storymachine, das ist die PR-Agentur des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Diekmann und seiner Partner. Im April hatte Storymachine eine Corona-Studie des Virologen Hendrik Streeck, das sogenannte Heinsberg-Protokoll, in den sozialen Medien begleitet. Streeck gilt Medienberichten zufolge als Gegner strenger Lockdown-Regelungen.
Widerstand gegen den Medienanwalt
Die Agentur habe damit eine ganze Branche in Verruf gebracht. "Das Narrativ war aus Sicht des PR-Rats bereits vor den Studienergebnissen gesetzt", sagt Kohrs. "Darf man machen, muss man aber kennzeichnen." Schertz prüfte daraufhin rechtliche Schritte, daher jetzt das Unterlassungsbegehren.
Kohrs hat diese Unterlassungerklärung aber nicht abgegeben, wie er gegenüber W&V bestätigt. Anwalt Schertz bezieht sich in seinem Begehren tatsächlich gar nicht auf die Rüge selbst, die er offenbar akzeptiert, sondern auf Kohrs Aussage in einem Horizont-Interview, das das Mitglied des Deutschen Public Relations Rat vor wenigen Wochen gegeben hatte. Darin sagte der PR-Mann, Storymachine sei der Impressumspflicht erst nachgekommen, nachdem es Kritik daran gegeben habe. Dies ist laut Schertz eine Falschaussage und dürfe nicht wiederholt werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Zum damaligen Zeitpunkt, sagt Kohrs, vor etwa acht Wochen, sei die Sachlage eine andere gewesen. Er habe damals klar gesagt, dass der Rat diese Vermutung erst prüfen wolle. Seitdem habe er die beanstandete Aussage nie mehr wiederholt. Jetzt sei das Verfahren abgeschlossen und die Rüge für Kai Diekmanns Agentur gerechtfertigt.
Schertz könnte jetzt nur noch eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Rat zwänge, die Unterlassung per gerichtlicher Verfügung zu unterschreiben. Ob er soweit geht, ist offen.
Mehr zu Uwe Kohrs und Storymachine lesen Sie im neuen Heft (EVT: 1. Juli 2020). Und alles zur Coronakrise in der Branche erfahren Sie hier: