EU-Zahlungsdiensterichtlinie:
Neuer Bezahlstandard ab 2019: Das müssen Händler beachten
Nur die Wenigsten haben davon gehört: Doch ab Herbst 2019 wird die 3-D-Secure-Authentifizierung bei Online-Kreditkartenzahlungen für alle verpflichtend.
Hinter dem sogenannten EMV 3-D-Secure 2.0-Verfahren stehen die drei großen Kartenanbieter Europay International, Mastercard und Visa, die sich zu diesem Zweck im Branchenverband EMVCo zusammengeschlossen haben.
Der neue Authentifizierungs-Standard soll die Gefahr des Kartenmissbrauchs sowie Risiken beim Abbruch des Kaufvorgangs im Netz minimieren. Bislang war es hierfür erforderlich, dass sich der Nutzer ein zusätzliches, sicheres Passwort einprägen musste. Das wird mit dem neuen Verfahren nicht mehr nötig sein.
Mit der überarbeiteten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wird das neue Sicherheitsprotokoll ab September 2019 verpflichtend umgesetzt. Ab dann müssen Zahlungen ohne 3-D Secure-Absicherung von den Kartenherausgebern abgelehnt werden (es gibt allerdings diverse Ausnahmeregelungen).
Laut Mastercard haben bisher erst 14 Prozent der europäischen Online-Händler ihre Systeme auf den neuesten Stand gebracht. Um Kundenbeschwerden zu vermeiden, sollten sich Händler frühzeitig über das neue Verfahren informieren und sich an ihren Acquirer oder Payment-Service-Provider wenden.
Die neue Authentifizierungslösung mit dynamischen Passwörtern funktioniert auf allen Geräten und ermöglicht eine unterbrechungsfreie Ein-Klick-Bezahlung. EMV 3-D-Secure 2.0 unterstützt außerdem die biometrische Authentifizierung.