Medienwächter knipsen Bundestagsfernsehen aus
Richtiges Fernsehen dürfen die Parlamentarier gar nicht machen. Das haben die Medienwächter jetzt genau ermittelt – und dem Bundestag mitgeteilt. Die Gründe leuchten ein.
Schluss mit lustig: Das Fernsehen des Deutschen Bundestages bräuchte als Rundfunkangebot eigentlich eine Sendelizenz. Die aber kann das "Parlamentsfernsehen" nicht bekommen, weil der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist. Zu diesem Schluss kommt die Zulassungskommission der Medienanstalten, die ZAK. " Nach § 20a Abs. drei des Rundfunkstaatsvertrags können juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen", fügen die Medienwächter noch an.
Der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs macht es noch deutlicher: "Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen." Der Bundestag selbst weiß schon Bescheid. Fuchs und seine Kollegen haben Bundestagspräsident Norbert Lammert und Kurt Beck als Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder am Mittwoch informiert.
Hintergrund: Seit 1990 veranstaltet der Deutsche Bundestag ein "Bundestagsfernsehen", das zunächst nur hausintern, später verschlüsselt im digitalen Kabel in Berlin und dann auch, ebenfalls verschlüsselt, bundesweit über Satellit ausgestrahlt worden ist. Das Programm bestand im Wesentlichen aus Live-Übertragungen von Plenar- und Ausschusssitzungen und wurde als Öffentlichkeitsarbeit des Bundestages eingestuft. Das Parlamentsfernsehen erhielt 1999 eine Erlaubnis der Berliner Medienanstalt MABB für die Einspeisung in die digitalisierten Kabelanlagen in Berlin, aber keine rundfunkrechtliche Lizenz.
Anlass für die aktuellen Beratungen der ZAK seien zwei Entwicklungen, heißt es: Seit Januar wird das Programm unverschlüsselt über die bisherigen Wege sowie als Webstream verbreitet. Außerdem wird es inzwischen deutlich stärker redaktionell gestaltet, so dass zu klären gewesen ist, ob das Parlamentsfernsehen bereits ein Rundfunkangebot darstellt und gegebenenfalls eine Lizenz braucht.