
Strafe für Youtuber:
Medienanstalt geht gegen ApoRed und Leon Machère vor
Die Youtuber haben in diversen Punkten gegen das Medienrecht verstoßen. Die Medienanstalt MA HSH rügt und verhängt zum Teil Geldbußen.

Foto: Screenshot Instagram/ApoRed
Weil er das Impressum auf seinen Social-Media-Kanälen nicht vorschriftsmäßig angegeben hat, muss der Youtuber ApoRed eine Geldbuße in Höhe von 1050 Euro zahlen.
Wie die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein mitteilte, hat der Künstler bei Youtube, Instagram, Google Plus und Facebook gegen die Informationspflicht über eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme verstoßen. Allein auf Youtube hat ApoRed mehr als zwei Millionen Abonnenten seines Videokanals.
Eine ähnlich große Fangemeinde versammelt Leon Machère hinter sich. Der Youtuber verletzt den Angaben zufolge mit drei der von ihm veröffentlichten Videos medienrechtliche Werbevorschriften: Bei zwei Videos handele es sich um Dauerwerbesendungen, die Videos seien jedoch weder zu Beginn noch während ihres Verlaufs mit einer entsprechenden Werbekennzeichnung versehen, heißt es am Donnerstag von der MA HSH. Außerdem verstoße Leon Machère mit einem dritten Video gegen das Schleichwerbeverbot.
W&V Online/dpa