
Media-Rabatte: Die Werbekunden bitten zur Kasse
Das Danone-Urteil bringt nicht nur Aegis Media in die Bredouille. Die komplette Mediaagentur-Branche muss jetzt mit Forderungen ihrer Kunden rechnen.
Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts München im Berufungsverfahren zwischen der Mediaagenturgruppe Aegis Media und ihrem Kunden Danone.
Für die Werbung treibenden Unternehmen in Deutschland sei dieses Urteil ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Mediageschäft, so der Verband. „Erstmals hat ein Gericht damit das Recht des Kunden bestätigt, Einsicht in die Agenturrückvergütungen nehmen zu können,“ kommentierte der OWM-Vorsitzende Uwe Becker den Richterspruch. Bereits seit Jahren fordert die OWM als der Verband der Werbungtreibenden in Deutschland eine umfassende Transparenz in der bilateralen Geschäftsbeziehung zwischen Agenturen und Werbungtreibenden.
Aber nicht nur auf Transparenz pochen die Kunden, sondern auch auf ihren Anteil am Kickback-Kuchen: „Nach Auffassung der OWM gehören alle von der Mediaagentur erzielten Rabatte und sonstigen Vergünstigungen einzig den Kunden, mit deren Geld diese erwirtschaftet wurden. Hierzu gehören auch sogenannte Agenturrückvergütungen. Die Kunden entscheiden dann, wie mit diesen Rabatten und Rückvergütungen zu verfahren ist.“
Nach dem am Mittwoch ergangenen OLG- Urteil muss die Mediaagentur Carat dem Unternehmen Danone die während der Betreuungszeit in den Jahren 2003 bis 2005 von TV-Vermarktern erhaltenen Rückvergütungen offenlegen. Diese Pflicht zur Auskunft umfasst auch die mit Carat verbundenen Unternehmen wie etwa die Einkaufsgesellschaft der Agenturgruppe Aegis Media Central Services. Die Auskunftspflicht umfasst laut Gericht u.a. Naturalrabatte und Freispots, Agenturrückvergütungen und Kickbackzahlungen sowie sonstige Vergünstigungen, die nicht ausschließlich kundenbezogen gewährt wurden.
Aegis erwägt unterdessen einen Gang zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Dieser Schritt ist vom OLG München zwar grundsätzlich ausgeschlossen worden, theoretisch könnte die Mediaagentur ihn aber noch auf dem Wege einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde durchsetzen. Zunächst wollen die Wiesbadener aber das Urteil prüfen. "Eine sachgerechte Bewertung seitens aller Beteiligten kann erst erfolgen, wenn die schriftliche Begründung vorliegt, die nicht vor Januar 2010 erwartet wird", erklärte Aegis-Sprecherin Judith Weiand gegenüber W&V.