
Markenstreit: Niederländische Bavaria-Brauerei setzt sich gegen Bayern durch
Herber Schlag für bayerische Bier-Traditionalisten: Die niederländische Biermarke Bavaria hat ältere EU-Rechte als die Ursprungsbezeichnung "Bayerisches Bier". Trotzdem ist Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren.
Herber Schlag für bayerische Bier-Traditionalisten: Die niederländische Biermarke Bavaria hat ältere Rechte als die Ursprungsbezeichnung "Bayerisches Bier".
Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Demnach verstößt Bavaria-Bier made in Holland nicht gegen EU-Recht. Trotzdem ist Hopfen und Malz noch nicht ganz verloren: Nach der Deutung der komplizierten EU-Rechtslage durch den Gerichtshof liegt die Entscheidung über den Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Brauerbund und der Brauerei Bavaria NV nun beim Bundesgerichtshof. Die deutschen Richter hatten den EuGH vor allem angerufen, um herauszufinden, ob der Schutz der Ursprungsbezeichnung bereits bei der Beantragung 1994 oder erst bei der Veröffentlichung der Entscheidung 2001 begonnen habe.
Die EU-Richter entschieden, dass der Bundesgerichtshof das Veröffentlichungsdatum zu berücksichtigen habe. Dies würde bedeuten, dass die niederländische Brauerei die Marke "Bavaria" weiter verwenden darf. Die Niederländer verwenden die Bezeichnung "Bavaria" für ihr Bier schon seit 1925. Der Bayerische Brauerbund hatte das Unternehmen verklagt, um die zur Löschung der internationalen Biermarke "Bavaria" zu erzwingen.
Kleine Marken-Anekdote am Rande: Auch das Hamburger Kult-Bier Astra ging aus einer Bavaria-Brauerei hervor: der früheren Bavaria-St. Pauli-Brauerei AG in Hamburg. Die wiederum führte ihre Tradition auf den Altonaer Brauer Peter de Voss zurück. Der Mann lebte im 17. Jahrhundert und war gebürtiger Niederländer.