Markenrecht:
München will sich Wortmarke "Oktoberfest" sichern
Veranstalter des berühmten Oktoberfestes ist die Stadt München. Nun will sie beim Europäischen Markenamt EUIPO den Markennamen schützen lassen.
Mit sechs Millionen Besuchern im Jahr ist das Münchner Oktoberfest ein Besuchermagnet. Davon profitieren nicht nur die Wirte, die die Zelte auf dem Festgelände betreiben. Das Oktoberfest hat sich inzwischen so wie Weihnachten und Ostern zu einem lukrativen Geschäft für die Konsumgüterindustrie entwickelt. In Kaufhäusern und Supermärkten macht sich das Oktoberfest in den Schaufenstern bemerkbar: Wiesn-Deko, Bierkrüge, Dirndl und Lederhosen, Accessoires, Süßigkeiten, Weißwürste und Bier.
Die Marke "Oktoberfest" ist ungeschützt - wenn es aber nach der Stadt München geht, soll das nicht mehr so bleiben. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, will die Isarmetropole künftig monetär von der Popularität der Marke "Oktoberfest" profitieren. Beim Europäischen Markenamt EUIPO hat sie den Schutz des Namens "Oktoberfest" als Wortmarke beantragt.
Das ist bereits der zweite Anlauf, den Markennamen für sich zu sichern. Ein Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt blieb erfolglos, da "das Wort Oktoberfest allein nicht schutzfähig" sei, wie die "Süddeutsche" berichtet. Der Kieler Patentanwalt Karsten Prehm, der mit einem Blogeintrag auf das Thema aufmerksam gemacht hat, schätzt die Chancen der Stadt München beim EUIPO jedoch als gut ein.
Wenn die Stadt München mit ihrem Vorhaben erfolgreich sein sollte, könnte sie zukünftig Lizenzgebühren verlangen. Davon betroffen sind nicht nur die Hersteller von Souvenirs, T-Shirts oder Lebkuchenherzen. Auch Reiseanbieter, Wirtshäuser, Markenartikler, die mit der Wortmarke "Oktoberfest" ihren Umsatz stärken wollen, würden dann zur Kasse gebeten.