Länder nehmen ARD und ZDF an die kurze Leine
Die Lobby aus VPRT und Verleger hatte mit Unterstützung der EU-Kommission Erfolg: ARD und ZDF müssen im Internet Grenzen einhalten. Die Rundfunkkommission der Länder hat dazu eine Liste vorgelegt, die künftig die Internetauftritte der Öffentlich-Rechtlichen regeln soll.
Die Rundfunkkommission der Länder hat eine Liste vorgelegt, die künftig die Internetauftritte von ARD und ZDF regeln soll. Mit dem Ergebnis können sowohl die Verleger, als auch die Privatsender zufrieden sein, die zuletzt massiv gegen die Internetaktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen Front gemacht hatten.
In vielen Bereichen kommen die Ministerpräsidenten deren Wünschen entgegen, ausschlaggebend dürfte letztlich der Druck aus Brüssel gewesen sein: Die EU-Kommission hatte bereits den Finger drohend erhoben. Der Arbeitsentwurf soll zunächst der EU-Kommission und dann im Oktober den Ministerpräsidenten zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Beschlüsse sehen vor, dass ARD und ZDF online "sendungsbezogen" berichten sollen. Eine sogenannte "elektronische Presse" solle es nicht geben, ebenso sollen sich die Öffentlich-Rechtlichen im Bereich Unterhaltung zurückhalten. "Es wird keine Kontaktbörsen, Beratungsdienste oder Freizeittipps im Internet bei ARD und ZDF geben", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in Berlin. Das Papier sieht ferner vor, Sportereignisse nur 24 Stunden ins Netz zu stellen.
In einem Punkt werden die Öffentlich-Rechtlichen jedoch "grenzenlos": Eine finanzielle "Deckelung" der Onlineaktivitäten wird es nicht geben. Bisher sollten ZDF und ARD nicht mehr als 0,75 Prozent ihres Etats fürs Internet verwenden.
Die ersten Reaktionen der Internet-Mitbewerber sind positiv: "Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Länder entschieden haben, den Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zunächst mit der EU-Kommission zu besprechen, um dann die weitere nationale Abstimmung voranzutreiben.", so Jürgen Doetz, Präsident des Privatfunkverbandes VPRT. Er sieht ein "positives Signal".
Der BDZV zeigt sich dagegen nicht zufrieden, denn unter dem Etikett "sendungsbezogen" dürften ARD und ZDF weiterhin Angebote machen, die in Form und Inhalt quasi identisch mit vielen Internetportalen der Verlage seien. "Da die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren umfassenden Fernseh- und Radioprogrammen das gesamte Lebensspektrum abbilden, haben sie jetzt - mit dem Segen der Ministerpräsidenten - freie Bahn, jedes politische Thema, jedes Sportereignis, jeden Kulturevent und jede relevante Wirtschaftsberichterstattung mit beliebig viel Text- und Fotomaterial ins Netz zu verlängern", so der BDZV. Brüssel müsse ein Machtwort sprechen.