Inhalte für Kleinstbeträge:
Laterpay startet Mikro-Abo für Verlage und Blogger
Nutzern nur Inhalte per Abo anbieten, die sie wirklich interessieren: Das will Laterpay mit dem Mikro-Abo möglich machen.
Mit Mikro-Abos erweitert Laterpay sein gleichnamiges Bezahlmodell. Ab sofort können damit Inhalte zu Kleinstbeträgen regelmäßig verkauft und gleichzeitig thematisch gebündelt werden. So sollen Nutzern nur die Inhalte per Abo angeboten werden, die sie wirklich interessieren. "Von Großverlagen bis zu unabhängigen Bloggern" reichen die potenziellen Abnehmer des Münchner Unternehmens. Mit geringem technischem Aufwand würden mit den neuen Mikro-Abos sowohl sämtliche Artikel als auch flexibel zu definierende Rubriken wie etwa Sport oder Politik kostenpflichtig vermarktet, heißt es.
Laterpay-CEO Cosmin Ene begründet die Erweiterung der Payment-Angebote so:
"Bezahlmodelle sollten sich an den Nutzern orientieren und nicht umgekehrt. Es gibt kein Bezahlmodell, das für alle User Sinn macht. Für Nutzer auf der Suche nach bestimmten Inhalten auf einer Website ist Pay-per-Use eine gute Option. Für Stammleser einer Website macht hingegen ein Zeitpass oder ein Mikro-Abo Sinn. Websitebetreiber können ihren Besuchern damit zu jedem Zeitpunkt ein auf die Nutzungsgewohnheiten zugeschnittenes Angebot machen."
Anhand dieser Philosophie hat Ene das Angebot an Bezahl-Optionen aufgestellt: Neben den neuen Mikro-Abos können mit dem LaterPay Connector Inhalte als Pay-per-Use (Verkauf von Inhalten ab 0,05 Euro und aggregierte Abrechnung, wenn der Nutzer websiteübergreifend 5 Euro konsumiert hat), Single-Sale (sofortiger Verkauf einzelner digitaler Inhalte zum Preis von 1,49 bis 149,99 Euro) und Zeitpässe (zeitlich begrenzte Flatrates für spezifische digitale Inhalte, die sich nicht automatisch verlängern) angeboten werden. Mit AdVantage bietet Laterpay zudem eine Lösung, um Nutzer mit aktiviertem AdBlocker zum Bezahlen zu motivieren.
Inzwischen sind bei mehr als 100 deutschen Zeitungsmarken im Netz Bezahlschranken zu finden – unterschiedlichster Art. Hier die aktuelle Übersicht des Verlegerverbands BDZV.