
Landesrundfunkrat: Keine Verstöße in Berichten von Ex-NDR-Redakteur
Der NDR-Fernsehredakteur Gerd R. hat nach Ansicht des Landesrundfunkrats Schleswig-Holstein keine Themen oder Berichte einseitig im im NDR-Programm platziert.
Der Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein hat bei einer Überprüfung keine Verstöße gegen journalistische Grundsätze durch den unter Bestechungsverdacht stehenden ehemaligen Kieler NDR-Fernsehredakteur Gerd R. festgestellt. "Im Ergebnis können wir feststellen, dass R. keine unzulässige Einflussnahme auf das Programm ausgeübt hat", sagte der Ratsvorsitzende Peter Eichstädt. In den Beiträgen sei eine einseitige Platzierung von Themen oder Berichten nicht erkennbar.
Gegen den Journalisten ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel allerdings weiterhin wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. R. soll von mindestens einer Firmengruppe Geld dafür erhalten haben, dass er ihr Sendezeiten im Fernsehen verschaffte oder sich dazu bereit erklärte. Ende März hatte der bereits suspendierte Journalist fristlos gekündigt, um einer bereits vorbereiteten fristlosen Kündigung durch den NDR zuvorzukommen. Er räumte Verfehlungen bezüglich nicht genehmigter Nebentätigkeiten ein, weist den Vorwurf der Bestechlichkeit aber zurück. Er hatte unter anderem auch CDU-Funktionären Medientrainings gegeben, darunter der jetzige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen.
Der Landesrundfunkrat wertete rund 100 Berichte des Journalisten aus den vergangenen Jahren aus und untersuchte die redaktionellen Abläufe und Kontrollmechanismen beim NDR. Alle Themen der von dem Ex-Redakteur selbst realisierten Berichte sind demnach auch Gegenstand der Tagespresse gewesen. "Der Landesrundfunkrat hat diese Sachlage als klaren Beleg für die Relevanz der Themen und der Berichte gewertet", so Eichstädt. Im Fall eines 35 Sekunden langen Nachrichtenbeitrags über eine Kundenbox der Deutschen Bahn als Pilotprojekt in Travemünde sei dies aber nicht der Fall gewesen.