Allerdings sei bei der Ausgestaltung eines Gewinnspiels Vorsicht geboten, um nicht in neue Fallen zu tappen. "Die Werbung für das Gewinnspiel darf noch immer nicht in die Irre führen, die Teilnahmebedingungen müssen sorgfältig ausgearbeitet, transparent sein und dürfen nicht gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) verstoßen", so sein Rat.

Weitere Tipps für Unternehmen zum Umgang mit dem Kopplungsverbot gibt Rechtsanwalt Schotthöfer bei einem Vortrag am 27. November in München. Informationen gibt es unter Tel. 089 - 890416010 und stasch@schotthoefer.de.


Autor: Frauke Schobelt

koordiniert und steuert als Newschefin der W&V den täglichen Newsdienst und schreibt selber über alles Mögliche in den Kanälen von W&V Online. Sie hat ein Faible für nationale und internationale Kampagnen, Markengeschichten, die "Kreation des Tages" und die Nordsee. Und für den Kaffeeautomaten. Seit 2000 im Verlag W&V.