
Kirch unterliegt gegen erneut vor Gericht
Medienunternehmer Leo Kirch hat in dem seit Jahren andauernden juristischen Tauziehen mit der Deutschen Bank AG eine schwere Schlappe erlitten.
Medienunternehmer Leo Kirch hat in dem seit Jahren andauernden juristischen Tauziehen mit der Deutschen Bank AG eine schwere Schlappe erlitten. Das Landgericht Frankfurt wies am Donnerstag eine Anfechtungsklage von Kirch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2007 in allen Punkten zurück. Das bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber "Dow Jones Newswires".
Leo Kirch hatte über seine Anwälte sämtliche Beschlüsse des Aktionärstreffens angefochten. Der Manager hielt weder die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats noch Vorratsbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen für rechtens. Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht, sondern wies sämtliche Klagepunkte als unbegründet zurück. Bitter: Zugleich verurteilte das Gericht Leo Kirch dazu, sämtliche Verfahrenskosten zu tragen.
Die Deutsche Bank begrüßte das Urteil. Es habe sich bei diesem Verfahren um einen der vielen Versuche von Kirch gehandelt, von seiner eigenen Verantwortung für den Zusammenbruch seiner Firmengruppe abzulenken, teilte das Kreditinstitut auf Anfrage mit. Ob Kirch gegen das Urteil in Berufung gehen wird, war zunächst unklar. Weder der Sprecher von Kirch noch einer seiner Anwälte waren am Donnerstagnachmittag zu erreichen.
Leo Kirch hat gegen das Frankfurter Kreditinstitut wegen des Zusammenbruchs seines Medienkonzerns 2002 zahlreiche Klagen eingereicht. Seiner Ansicht nach haben Äußerungen des damaligen Deutsche-Bank-Vorstandsvorsitzenden Rolf Breuer in einem Interview zur Insolvenz seiner KirchMedia geführt.
Der Bundesgerichtshof hatte in einem früheren Urteil festgestellt, dass der Tochtergesellschaft, die bei der Deutschen Bank einen Kredit aufgenommen hatte, grundsätzlich Schadensersatz zustehe. Über die genaue Höhe streiten die Parteien derzeit vor dem Landgericht München. In einem ersten Verfahren fordert Kirch 1,6 Milliarden Mark.