
München:
Keine Beschwerde: Deutsche Bahn lässt Bordell-Werbung trotzdem entfernen
In Deutschland ist die freiwillige Ausübung von Prostitution rechtlich erlaubt. Doch wenn es darum geht, für Bordelle oder sexuelle Dienstleistungen zu werben, ist das gar nicht so einfach, wie ein Fall aus München zeigt.
In München läuft bis zum 21. April die größte Baumaschinen-Fachmesse der Welt. Eine halbe Million Besucher werden zur Bauma erwartet - ein gutes Geschäft nicht nur für die Messebetreiber - sondern auch für Bordellbetreiber und Prostituierte. Denn die Bauma-Woche ist für sie die lukrativste Woche des Jahres, wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt.
In Deutschland ist die freiwillige Ausübung von Prostitution rechtlich erlaubt. Doch wenn es darum geht, für Bordelle oder sexuelle Dienstleistungen zu werben, ist das gar nicht so einfach. Im Februar sorgte ein Plakat für das Bordell "Mon Cherie" an Münchner S-Bahn-Stationen für Diskussionen. Eine Dame in rosa Dessous und die Headline: "Sie lieben Obst? Hier findet Man(n) die heißesten Früchtchen der Stadt" lockten in den Euroindustriepark. Die zuständigen Stellen der Stadt, der Außenwerber und auch der Werberat hatten kein Problem mit dem Motiv, es verstoße nicht gegen geltendes Recht. Auch Beschwerden gab es nicht. Doch die Deutsche Bahn ließ dieses Motiv und ein weiteres für "FKK-Hawaii" mit dem Hinweis auf ihr "Hausrecht" trotzdem abhängen, wie der Münchner Außenwerber Sven Soik gegenüber W&V Online beklagt.
Soik betreut seit 2003 unter anderem Plakatwerbung für Bordelle und konnte seitdem etliche Motive bei der Deutschen Bahn verifizieren. "Es gab bisher niemals Beanstandungen." Um so befremdlicher war für ihn die Aufforderung der Bahn, die Plakate für "Mon Cherie" und "FKK-Hawaii" an den S-Bahnstationen zu entfernen.
Auf Anfrage bestätigt ein Sprecher der Bahn eine entsprechende Aufforderung des Bahnhofsmanagements München an das Außenwerbeunternehmen. Anlass war demnach der Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" vom 2. Februar 2013 unter der Überschrift 'Umstrittene Werbung - Bordell-Plakate an Münchner S-Bahnhöfen' und die Blogs zu diesem Artikel. "Beim Bahnhofsmanagement direkt hat sich niemand über die Plakate beschwert", räumt der Sprecher ein. "Es handelt sich also um eine Einzelfallentscheidung, keine grundsätzliche Änderung im Vertragsverhältnis mit dem Außenwerbeunternehmen."
Die Freier werden wohl auch ohne Plakatwerbung an S-Bahnhöfen zu den Münchner Prostituierten finden. Doch offenbar besteht in dieser werblichen Grauzone der Rotlichtzone noch erheblicher Klärungsbedarf.