
Kartellamt prüft ddp-AP-Fusion genauer
Der Zusammenschluss der beiden Nachrichtenagenturen war "sehr wahrscheinlich" anmeldepflichtig, schreibt das Amt in einem Brief an die Konkurrenten.
Etappensieg für die Deutsche Presse Agentur (dpa): Das Bundeskartellamt geht derzeit offenbar davon aus, dass die Übernahme der Nachrichtenagentur AP Deutschland durch den Deutschen Depeschendienst (ddp) gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Dies meldet der Nachrichtendienst dts. dpa hatte im April das Kartellamt angerufen und eine Überprüfung der Fusion gefordert.
Der Zusammenschluss der beiden Agenturen sei "nach derzeitiger Bewertung sehr wahrscheinlich anmeldepflichtig gewesen", schreibt demnach das Amt in einem Brief an die anderen Nachrichtenagenturen in Deutschland. Angefügt ist ein Fragebogen, in dem die Konkurrenz des ddp bis Ende Juni Auskünfte zur Marktsituation geben soll.
Das Kartellamt möchte wissen, welche Verträge die Agenturen mit dem ddp oder den anderen Unternehmen der ddp-Inhaber Peter Löw und Martin Vorderwülbecke haben und welche Veränderungen durch den Zusammenschluss erwartet werden. Auch die Gesellschafterstruktur sowie Produkte und Preise der Nachrichtenagenturen werden abgefragt.
Die Kartellwächter haben bereits ein "Entflechtungsverfahren" eingeleitet. Ob die Fusion rückgängig gemacht werden muss, ist jedoch offen. Dieser Schritt sei nur nötig, wenn durch den Zusammenschluss "eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wurde". Um dies zu beurteilen, benötigt das Amt die Auswertung der Fragebögen.
Der ddp hatte im Dezember 2009 den deutschen Ableger der US-Nachrichtenagentur AP gekauft und später in Deutschen Auslands-Depeschendienst (DAPD) umbenannt. Die dpa hatte die Wettbewerbshüter eingeschaltet, da ihrer Ansicht nach als Folge des Zusammenschlusses die Zahl der Wettbewerber bei Nachrichtenagenturen in Deutschland erheblich reduziert werde. Ein ddp-Sprecher hatte damals jedoch eine Anmeldepflicht zurückgewiesen und erklärt, eine intensive juristische Prüfung sei erfolgt.