
Kadi bestätigt Gebührenpflicht für PCs
Egal, ob der Computer zum Radiohören oder Fernsehen genutzt wird oder nicht: Gibt es keine anderen Geräte als diesen internetfähigen PC im Haushalt, muss der Nutzer Rundfunkgebühren zahlen.
Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer bleibt bestehen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen zweier Rechtsanwälte und eines Studenten gegen die Gebühr von monatlich 5,76 Euro abgewiesen. Sie haben argumentiert, dass sie ihre Computer gar nicht zum Fernsehen oder Radiohören nutzen. Die obersten Verwaltungsrichter haben hingegen entschieden, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig von der subjektiven Nutzung.
Gebühren werden allerdings nur fällig, wenn es keine anderen bei der GEZ angemeldeten Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt oder in der Firma gibt. Derzeit betrifft das knapp 250.000 Gebührenzahler in Deutschland; sie zahlen die gleiche Gebühr wie reine Radionutzer. Wer ein TV-Gerät besitzt, muss 17,98 Euro pro Monat zahlen.
Die Richter lassen auch das Argument, Rundfunk- oder TV-Sendungen per PC kämen leicht zeitverzögert, nicht gelten. Auch sehen sie bei der Gebührenpflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Rundfunkgebühr diene dem legitimen Zweck der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sagt der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte und Computer entspreche zudem dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das Gericht schränkt allerdings ein: Die Rundfunkanstalten können an der Gebührenpflicht für internetfähige PC auf Dauer nur festhalten, wenn sich diese auch durchsetzen lasse, so Neumann auch mit Blick auf die wachsende Zahl mobiler Computer. Der Gesetzgeber müsse deshalb die Entwicklung beobachten.
Die Entscheidung der Leipziger Richter gilt voraussichtlich allerdings nur bis 2013. Dann soll die jetzt geltende gerätebezogene Gebühr von einer Haushaltsabgabe abgelöst werden - dann muss jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten, egal welches Gerät vorhanden ist. Dazu sagt der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust: "Um Streitigkeiten dieser Art künftig aber ganz zu vermeiden, ist es wichtig, dass die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird. Dann geht es nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche und wie viele Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, sondern es gilt der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig wird."