Die Entscheidung der Leipziger Richter gilt voraussichtlich allerdings nur bis 2013. Dann soll die jetzt geltende gerätebezogene Gebühr von einer Haushaltsabgabe abgelöst werden - dann muss jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten, egal welches Gerät vorhanden ist. Dazu sagt der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust: "Um Streitigkeiten dieser Art künftig aber ganz zu vermeiden, ist es wichtig, dass die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird. Dann geht es nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche und wie viele Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, sondern es gilt der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig wird."


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.