
Drogenrausch ohne Folgen:
Jugendschützer sprechen Joko frei
Der Wirbel um Joko Winterscheidts TV-Drogentrip in der ProSieben-Show "Duell um die Welt" löst sich in Rauch auf - "keine Verherrlichung oder Verharmlosung von Drogenkonsum", urteilt die Medienaufsicht.

Foto: ProSieben/Screenshot
Mit ihrem Drogentrip sind die ProSieben-Moderatoren Joko & Klaas bei ihrem "Duell um die Welt" im vergangenen Winter bei den Medienwächtern angeeckt. Heufer-Umlauf hatte seinen Kollegen Joko in Ecuador vor laufender Kamera und zur besten Sendezeit vor 22 Uhr das stark halluzinogene Wundergetränk Ayahuasca schlucken lassen.
Allerdings ohne Spätfolgen: Die Medienaufsicht kann nach ausführlicher Prüfung nun doch keinen Verstoß ahnden. Ihre Jugendschutzkommission KJM komme mehrheitlich überein, "dass keine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung für unter 16 Jährige gegeben ist", heißt es in einer Stellungnahme der Berliner Medienanstalt MABB gegenüber W&V Online.
Die Berliner Medienwächter sind für ProSieben zuständig. Sie hatten einen Sendemitschnitt des Drogenrauschs von Mitte Dezember 2015 in "Joko gegen Klaas – Das Duell um die Welt" beim Münchner Sender angefordert und zum Prüfen an ihre Jugendschutz-Kollegen übermittelt.
Die Jugendschützer haben das ProSieben-Stück "auf einen möglichen Verstoß im Hinblick auf § 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 2 JMStV" durchleuchtet. Mit dem Ergebnis, dass sich der Fall buchstäblich in Rauch auflöst. Die MABB begründet Jokos Freispruch durch die Jugendschützer damit,
"dass die relativierenden Momente stärker zu gewichten seien, als die problematischen Szenen. Aufgrund der Darstellung des Leidens von Joko finde keine Verherrlichung oder Verharmlosung von Drogenkonsum statt. Der Konsum der Substanz sei aufgrund seines echten oder gespielten Leidens nicht als nachahmenswert anzusehen. Im Interview danach gebe er keinen positiven Erfahrungsbericht von seiner Drogenerfahrung ab."
Genau unter die Lupe genommen hat die MABB den Fall, zumal ProSieben die Sendung vor 22 Uhr ausgestrahlt hat. In dieser Zeitschiene mit vielen Zuschauern müssen Sender besonders auf den Schutz der Jüngeren achten; genau dies regelt der oben erwähnte Paragraf. So könnte auch ein Hinweis auf die Schockwirkung nachfolgender Szenen, wie es im Umfeld von Joko & Klaas in der Regel gehandhabt wird, auch mal nicht ausreichen. Immerhin ist das Moderatoren-Duo bei der Medienaufsicht wiederholt angeeckt.