Jugendschutz: KJM bemängelt RTL II, ProSieben & Co.
"Big Brother", "Welt der Wunder", "Reality Affairs" oder auch "The Ultimate Fighter": Diverse Formate haben laut KJM gegen Jugendschutzauflagen verstoßen.
27 Verstöße gegen Jugendschutzvorgaben zählt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Medienanstalten im dritten Quartal dieses Jahres. Zehnmal geht bei den Medienwächtern im klassischen TV der Daumen nach unten.
So hat Das Vierte laut KJM gegen Pornografie-Auflagen verstoßen, indem der Film "Akte Sexx" im Nachtprogramm zum Großteil aus Sexszenen bestanden hat. Bei RTL II sieht die KJM wiederholt eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter Zwölfjährige. Zum einen in einer Tageszusammenfassung des Reality-Formats "Big Brother", die auch Viva im Tagesprogramm gesendet hat. Dort fallen "drastische sexistische Äußerungen“. Zum anderen stellt eine Ausgabe des RTL -II-Wissensmagazins "Welt der Wunder" zum Thema "Vampire" im Tagesprogramm "wegen entwicklungsbeeinträchtigender Gewaltdarstellungen“ einen Verstoß dar. Folterszenen und Ausschnitte aus dem Film "Bram Stokers Dracula", der erst ab 16 Jahren freigegeben ist, machten die Sendung „jugendschutzrelevant“.
Auch ProSieben stößt der KJM auf. Bei der Folge "Spurlos verschwunden" der Serie "Primeval - Rückkehr der Urzeitmonster" im Tagesprogramm wird eine „Vielzahl von Grusel- und Horrorelementen“ gerügt, die ein hohes Ängstigungspotenzial hätten. Für unter 16-Jährige sei eine Folge der "scripted reality" Doku-Soap "Reality Affairs" problematisch. Dort werde das Prostituiertenmilieu ohne jede kritische Kommentierung angepriesen. Auch für unter 18-Jährige sieht die KEK Gefahren: Eine Folge des Kampfsport-Castingformats "The Ultimate Fighter" hat Sport 1 bereits vor 23 Uhr ausgestrahlt. Wegen des hohen Gewalt- und Identifikationspotenzials gerade für männliche Jugendliche sei das nicht okay, urteilt die KJM.
Gegen den Jugendschutz wird dieses Mal auch in der Werbung verstoßen. Bei ProSieben und auf MTV stoßen Werbespots für den "Tag des Todes" auf – Werbung für eine Handy-App, mittels der man sich sein Sterbedatum auf das Telefon schicken lassen kann. Dieser Werbefilm darf nur noch nachts zwischen 23 und 6 Uhr gezeigt werden.
Darüber hinaus hat sich die KJM mit Internet-Inhalten beschäftigt. Fünf Angebote sind demnach schlicht unzulässig: Ein Angebot, das auf kinderpornografische Inhalte verlinkt. Ein Forum, das ohne ausreichende Altersverifikation offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte verbreitet, indem es Selbstmord und Selbstverletzung in unkritischer Weise propagiert. Drei Angebote, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zeigen und/oder den Holocaust leugnen. Details werden hier nicht genannt.