
Im Zweifel für den Angeklagten: Jörg Kachelmann kommt frei
Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. A'ber ein Einspruch der Staatsanwaltschaft ist wahrscheinlich.
Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Nach 44 Verhandlungstagen steht damit für den früheren ARD-Wettermann fest, dass er nicht ins Gefängnis muss. Schon im Vorfeld hat sich abgezeichnet, dass dem Gericht Beweise fehlen, um den beschuldigten Kachelmann hinter Gitter zu bringen. Eine langjährige Geliebte hat den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert. Kachelmann hat die Vorwürfe stets bestritten.
Das Gericht folgt mit dem am Dienstag verkündeten Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Bei dem Spruch handelt es sich um einen so genannten Freispruch zweiter Klasse, weil im Prozess Aussage gegen Aussage standen und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten.
Im Urteil heißt es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Mit dem Urteil geht einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann ist im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und hat 132 Tage lang in Untersuchungshaft gesessen. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess hat fast neun Monate lang gedauert. Der Medienrummel selbst wird inzwischen stark kritisiert. Auch W&V-Online-Redakteurin Petra Schwegler macht sich darüber im Blog Gedanken.
Kachelmann hat in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger haben unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hat und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten haben zum Teil den Schluss zugelassen, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft hat hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Sie hat angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.