Hessens Medienanstalt klagt: Lizenzstreit um Sat.1 weitet sich aus
Aus Sorge um ihr hessisches Regionalfenster im Sat.1-Programm ziehen die Medienwächter der LPR Hessen vor den Kadi - wegen der Lizenzverlagerung von Rheinland-Pfalz in den Norden.
Die hessische Medienanstalt LPR Hessen grätscht sich in die Diskussionen um die neue Sat.1-Lizenz, die im kommenden Sommer nach zähen Verhandlungen von der LMK in Ludwigshafen zur MA HSH nach Hamburg verlagert werden soll.
Die Hessen klagen gegen die neue Lizenz beim Verwaltungsgericht Schleswig und damit gegen die Entscheidung ihrer gemeinsamen Zulassungskommission ZAK – wie zuvor schon die LMK. Die Kasseler Medienanstalt erwarte vom Gerichtsverfahren "die Klärung grundsätzlicher rundfunkrechtlicher Fragestellungen", heißt es in der Mitteilung vom Mittwoch. Der Vorwurf: Sat.1 verbinde die Neulizenzierung erklärtermaßen mit der Erwartung, neue Vergabeverfahren beziehungsweise -bedingungen für das Regionalfenster Rheinland-Pfalz/Hessen zu erreichen.
Die LPR Hessen argumentiert, dass eine Neulizenzierung für ein und dasselbe Programm in ein und demselben Fernsehkonzern bei nach wie vor wirksamer bundesweiter Zulassung durch die LMK nicht gerechtfertigt sei. Ein Wechsel der Lizenz oder der Lizenzanstalt "auch in dem Bestreben, die bestehenden Verpflichtungen zur Berichterstattung in den Regionalfenstern zu verändern, kann rundfunkrechtlich nicht zulässig sein", monieren die Hessen. Die Medienwächter wollen mit der Klage einer "möglichen Gefährdung der hessischen Vorgaben für das Regionalfensterprogramm durch den Lizenzwechsel des Hauptprogrammveranstalters" frühzeitig entgegentreten. Sat.1 betont auf Anfrage: Es handelt sich bei dem Vorgang um eine Klage zwischen den Landesmedienanstalten. Daher können wir das nicht kommentieren."
Hintergrund: Das von der LMK Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2020 zugelassene Programm Sat.1 soll ab Mitte 2013 auf der Basis einer neuen (und von der ZAk abgesegenten) MA-HSH-Lizenz vom Juli ausgestrahlt werden. Die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH will auf die Sendeerlaubnis der LMK verzichten, sobald die Lizenz der MA HSH für die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH bestandskräftig ist. Hintergrund des Wechsels dürfte sein, dass der Münchner Sender mit seiner bisherigen Lizenzanstalt immer wieder um die Veranstalter der Drittsendezeiten im eigenen Programm gerungen hat.