Kreislaufwirtschaftsgesetz:
Händler müssen Retouren vor Müllkippe bewahren
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nimmt den Versandhandel in die Pflicht und soll die Vernichtung von Retouren unterbinden. Das Gesetz - von einigen Lex Amazon getauft - tritt ab sofort in Kraft.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz verbietet das Wegwerfen und Vernichten von neuwertiger und voll funktionsfähiger Ware.
Dazu wurde das bestehende Kreislaufwirtschaftsgesetz vom Bundesumweltministerium um Ministerin Svenja Schulze überarbeitet und unter anderem um einen neuen Rechtsbegriff, die sogenannten "Obhutspflicht", erweitert. Laut Gesetzestext müssen die Händler fortan "die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse" erhalten.
Sprich: Online-Händler tragen ab sofort Sorge dafür, dass die von ihnen verkauften Produkte im Retourenfall nicht auf der Mülldeponie landen. Erst nachdem die Nutzung eines Produkts oder dessen Verkauf oder Spende technisch oder rechtlich nicht mehr möglich, zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Gefährdungen, oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, soll als Ultima Ratio das Produkt als Abfall verwertet werden können, heißt es auf der Seite des Umweltministeriums.
Rücknahmepflicht von Verpackungen
Retouren sollen zukünftig also gespendet oder als zu einem günstigeren Preis weiterverkauft werden. Zudem regelt das Gesetz ab sofort die Rücknahmepflicht von Verpackungen sogenannter To-go-Lebensmittel wie Kaffeebechern und schreibt eine höheren die Recyclingquoten in der Abfallwirtschaft vor.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) trat in seiner ursprünglichen Fassung bereits am 6. Oktober 1996 in Kraft, eine Neufassung stammt vom 1. Juni 2012.
Die Situation hat sich seitdem aber zusehends verschärft. Die Retourenflut, die durch Versandhandel-Riesen wie Amazon und Co, entstanden ist, ging mit Unmengen an Müll einher. Die Aufbereitung der zurückgeschickten Artikel ist vielen Händlern schlicht oftmals zu teuer, Rückläufer wandern anstatt zurück in den Verkauf direkt in den Müll.
Mehr Qualität, weniger Masse
Laut einer Studie der Universität Bamberg sind in Deutschland im Jahr 2018 fast 20 Millionen zurückgeschickte Artikel auf den Müll gewandert. Darunter vor allem Kleidung, aber auch um Elektro- und Freizeitartikel, Möbel und Haushaltswaren.40 Prozent aller weggeworfenen Retouren, also 7,5 Millionen zurückgeschickte Artikel, hätten demnach gespendet oder wiederverwerten können.
Was das neue Gesetz für die Händler bedeutet, wird sich zeigen. Große Outlet-Center wären ein Ansatz. Reduzierte Kollektionen, mehr Qualität und weniger Masse jedoch sinnvoller.