Teilerfolg für Erdogan:
Gericht verbietet "Schmähkritik" von Böhmermann in Teilen
Jan Böhmermann trägt in ZDF Neo eine "Schmähkritik" gegen Erdogan vor. Der klagt dagegen - und erzielt in Hamburg einen weiteren Teilerfolg.
Jan Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes "Schmähkritik" weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Der Richter gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Der 35-jährige TV-Satiriker hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" auf ZDF Neo vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Nach Einschätzung des Gerichts bleibe das Gedicht auch ohne die untersagten Passagen mit der damals von Böhmermann in der Sendung vorgenommenen Einbettung verständlich. Sie setzten sich kritisch mit dem türkischen Präsidenten auseinander.
Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz will diese auch tun; das Landgericht habe erneut die Kunstfreiheit, insbesondere die Einbettung des Gedichts in den Gesamtkontext, nicht hinreichend berücksichtigt, kritisierte er. Er hatte bereits zuvor angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach Jan Böhmermann den größeren Teil seines Gedichts "Schmähkritik" nicht mehr wiederholen durfte. Nun bleibt das Werk in Teilen verboten.
W&V Online/dpa