
Ministererlaubnis kassiert:
Gericht stoppt Ministererlaubnis für Edeka-Tengelmann-Fusion
Die Fusion zwischen Edeka und Tengelmann ist vorläufig auf Eis gelegt. Die Konkurrenten Rewe und Markant AG haben sich mit einem Eilantrag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durchgesetzt. Der Senat kassiert die Ministererlaubnis von Sigmar Gabriel.

Foto: SPD
Die Fusion zwischen Edeka und Tengelmann ist vorläufig auf Eis gelegt. Der Handelskonzern Rewe und der Handelsverbund Markant AG haben sich mit einem Eilantrag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durchgesetzt. Die Richter des 1. Kartellsenats kassieren die Ministererlaubnis für die Übernahme von Tengelmann durch Edeka und setzen sie zunächst außer Kraft. Die Erlaubnis habe sich "schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig" erwiesen, so die Begründung.
Nach langem Hin und Her und einem Veto des Kartellamtes gegen die Übernahme hatte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 16. März 2017 für die Fusion der beiden Supermarktketten eine Sondererlaubnis erteilt, verbunden mit Auflagen an Marktführer Edeka. Dagegen klagen Rewe und Markant, die ebenfalls Angebote vorgelegt hatten. Um die Übernahme zu stoppen, beantragten sie bis zur endgültigen Klärung ihrer Beschwerde im Eilverfahren, die Ministererlaubnis außer Kraft zu setzen. Diesem Antrag hat der Senat nun entsprochen.
In ihrer Begründung attestieren die Richter dem Wirtschaftsminister mögliche "Befangenheit und fehlende Neutralität". Gabriel habe in der "entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens" mit Edeka und Kaisers Tengelmann geheime Gespräche geführt, ohne die Konkurrenz mit einzubeziehen. Der Minister habe "die für ein transparentes, objektives und faires Verfahren unverzichtbare und gleichmäßige Einbeziehung und Information aller Verfahrenbeteiligten unterlassen", so das Gericht.
Als rechtswidrig bezeichnet das Gericht auch die Entscheidung des Wirtschaftsministers, den von Edeka zugesicherten Erhalt der kollektiven Arbeitnehmerrechte - wie etwa Tarifverträge - als Gemeinwohl einzustufen. Dies widerspreche der Verfassung, die ausdrücklich auch jedem Arbeitnehmer das Recht einräumt, sich nicht gewerkschaftlich zu organisieren. Außerdem habe der Minister die Sicherung der rund 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann auf Basis "unvollständiger Tatsachengrundlagen" bewertet. Zuvor hatte Edeka einen erheblichen Personalabbau bei Tengelmann nicht ausgeschlossen, damit sich die Fusion auch wirtschaftlich rechnet. Nicht ersichtlich sei, ob nun die Möglichkeit eines "fusionsbedingten Stellenabbaus" bei Edeka gründlich genug abgewägt worden ist. Außerdem seien die Auflagen nicht geeignet, die Arbeitsplätze in vollem Umfang zu sichern. Einzelne Klauseln böten Schlupflöcher und seien "nicht ausreichend bestimmt".
Mit dem vorläufigen Außerkraftsetzen der Ministererlaubnis kann die Fusion nun erstmal nicht vollzogen werden. Die endgültige Entscheidung des Senats wird in den kommenden Monaten erwartet.