Als rechtswidrig bezeichnet das Gericht auch die Entscheidung des Wirtschaftsministers, den von Edeka zugesicherten Erhalt der kollektiven Arbeitnehmerrechte - wie etwa Tarifverträge - als Gemeinwohl einzustufen. Dies widerspreche der Verfassung, die ausdrücklich auch jedem Arbeitnehmer das Recht einräumt, sich nicht gewerkschaftlich zu organisieren. Außerdem habe der Minister die Sicherung der rund 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann auf Basis "unvollständiger Tatsachengrundlagen" bewertet. Zuvor hatte Edeka einen erheblichen Personalabbau bei Tengelmann nicht ausgeschlossen, damit sich die Fusion auch wirtschaftlich rechnet. Nicht ersichtlich sei, ob nun die Möglichkeit eines "fusionsbedingten Stellenabbaus" bei Edeka gründlich genug abgewägt worden ist. Außerdem seien die Auflagen nicht geeignet, die Arbeitsplätze in vollem Umfang zu sichern. Einzelne Klauseln böten Schlupflöcher und seien "nicht ausreichend bestimmt".     

Mit dem vorläufigen Außerkraftsetzen der Ministererlaubnis kann die Fusion nun erstmal nicht vollzogen werden. Die endgültige Entscheidung des Senats wird in den kommenden Monaten erwartet.   


Autor: Frauke Schobelt

koordiniert und steuert als Newschefin der W&V den täglichen Newsdienst und schreibt selber über alles Mögliche in den Kanälen von W&V Online. Sie hat ein Faible für nationale und internationale Kampagnen, Markengeschichten, die "Kreation des Tages" und die Nordsee. Und für den Kaffeeautomaten. Seit 2000 im Verlag W&V.