
Gericht stellt Verfahren gegen Hagen Boßdorf ein
Das Verfahren gegen den ehemaligen ARD-Sportkoordinator hat das Amtsgericht Hamburg laut "SZ" zu den Akten gelegt.
Der des Stasi-belasteten ehemaligen ARD-Sportkoordinators Hagen Boßdorf wird zu den Akten gelegt. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Das Amtsgericht Hamburg hat demnach unter Berufung auf Paragraf 153a der Strafprozessordnung das Verfahren gegen den 45 Jahre alten früheren Journalisten gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro eingestellt.
Hintergrund: Hagen Boßdorf war im März 2008 von der Hamburger Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, vorsätzlich in fünf Fällen bei Gericht eidesstattliche falsche Versicherungen abgegeben zu haben. Er soll so angeblich versucht haben, seine Beziehungen zur Stasi kleinzureden. Boßdorf war der erste ostdeutsche Chefredakteur der ARD gewesen. Heute berät er die Hamburger Sportagentur Sportfive. Er hatte die angeblich falschen Versicherungen abgegeben, um vor der Hamburger Pressekammer einstweilige Verfügungen gegen den Axel-Springer-Verlag und den Stasi-Forscher Hubertus Knabe durchzusetzen.
Der Fall landete schließlich vor einem Amtsrichter, der laut "SZ" gemeinsam mit Boßdorfs Anwalt Johann Schwenn und den Strafverfolgern den Schlussstrich zog. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Boßdorf, der bei seinem Ausscheiden aus der ARD vor zweieinhalb Jahren 300 000 Euro Abfindung kassierte, muss seine Auslagen selbst zahlen.