Erst kürzlich hatte der Verdi-Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel, Orhan Akman, mit Blick auf den bei der Warenhauskette drohenden Stellenabbau verlangt: "Wenn Entlassungen anstehen, muss Dr. Fanderl als Erster gehen."

Fanderl hatte 2014 die Leitung von Karstadt übernommen und nach der Fusion von Karstadt und Kaufhof dann den neuen Warenhausriesen geführt. Doch wurden seinen Bemühungen, den Konzern wieder auf Kurs zu bringen, durch die Corona-Krise jäh der Boden entzogen. Als sich in den vergangenen Wochen infolge der staatlich angeordneten Ladenschließungen die Lage beim letzten großen deutschen Warenhauskonzern zuspitzte, war von dem Manager nichts zu sehen. Der Handelsriese musste angesichts der Umsatzeinbrüche durch die Corona-Krise Anfang April Rettung in einem Schutzschirmverfahren suchen.

Der vorläufige Sachwalter Kebekus und der Generalbevollmächtigte Geiwitz kündigten inzwischen an, dass im Zuge der notwendigen Sanierung bis zu 80 der 172 Warenhäuser geschlossen werden könnten. Das würde auch das Aus für tausende Arbeitsplätze bedeuten. Das deutsche Insolvenzrecht sieht das Schutzschirmverfahren als besondere Form der Eigenverwaltung für Betriebe vor, denen zwar das Geld auszugehen droht, die aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Wesentlicher Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren oder zur normalen Eigenverwaltung ist, dass der Sachwalter im Schutzschirmverfahren vom Unternehmen weitgehend frei gewählt wird.

Erich Reimann, dpa