
Günter Grotkamp verliert WAZ-Prozess
Erben vor Gericht: Der ehemalige WAZ-Geschäftsführer Grotkamp verliert einen weiteren Prozess gegen seine Mitgesellschafter.
Die Familie Grotkamp hat eine weitere Runde in der juristischen Auseinandersetzung mit ihren Mitgesellschaftern in der Essener-WAZ-Mediengruppe verloren. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte laut Medienberichten ein früheres Urteil des Landgerichts Essen.
Danach war die Ausschüttung der Millioneneinnahmen aus dem Verkauf der RTL-Anteile an die WAZ-Gesellschafterfamilien im Jahr 2005 rechtmäßig. Gegen die Verteilung der Erlöse, die bei rund 400 Millionen Euro gelegen haben sollen, hatte der ehemalige WAZ-Geschäftsführer Günter Grotkamp geklagt. Er und seine Frau Petra wollten den Geldsegen aus dem Verkauf der 7,4 Prozent RTL-Anteile ins Unternehmen fließen lassen. Das OLG soll eine Revision untersagt haben. Damit wäre ein seit Jahren schwelender Streit - zumindest juristisch - beendet.
Die Grotkamps treiben allerdings noch weitere Klagen gegen ihre Mitgesellschafter aus dem Funke-Clan voran. Bei einem anderen Prozess geht es um die Frage, ob die Beschlüsse innerhalb der Funke-Familien-Gesellschaft (FFG) einstimmig oder mit einfacher Mehrheit getroffen werden müssen. Die Grotkamps plädieren für Einstimmigkeit. Ihre Gegner um den FFG-Sprecher Stephan Holthoff-Pförtner für die Mehrheitsvariante.
Der Streit unter den WAZ-Gesellschaftern hat allerdings nicht mehr die Brisanz wie noch vor etwa zwei Jahren. Der interne Machtkampf verhinderte jahrelang die Nachbesetzung von Geschäftsführerposten sowie eine Reform der Führungsstruktur. Doch mit der Berufung von Geschäftsführer Christian Nienhaus, der in der WAZ-Doppelspitze die Interessen der Funkes vertritt, hatten die Grotkamps ihre Blokadehaltung endgültig aufgegeben. Der Entscheidungsstau vergangener Tage konnte nach und nach aufgelöst werden.