Streaming auch im Urlaub:
Freie Fahrt für Sky und Netflix: EU kippt Geoblocking
Verreisen können künftig Abo-Kunden von Videodiensten - und im Urlaub ihre daheim bezahlten Inhalte nutzen. Das entschied die EU.
Die EU schafft die Ländersperren ab und macht bezahlte Bewegtbildinhalte künftig grenzüberschreitend nutzbar. Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission jetzt geeinigt.
Der Wegfall der digitalen Schlagbäume hat Auswirkungen aufs europäische Pay-TV, aber auch auf das Streaming - zumal es für Online-Abodienste wie Netflix oder Sky Ticket künftig keine geografischen Zugangsbeschränkungen mehr gibt. Für frei verfügbare Inhalte gelten die neuen Regeln indes nicht.
Ausschlagend ist, wie das Angebot daheim aussieht
Relevant ist dabei das Angebot im Heimatland. Wer ein Abonnement etwa für Netflix oder das Audioangebot von Spotify hat, soll künftig im EU-Ausland die gleiche Auswahl an Filmen oder Musik haben wie daheim - wenn es der Anbieter möglich macht, sogar noch etwas mehr. Um das Wohnsitzland eines Kunden festzustellen, sollen sich die Anbieter zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen können.
Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben. Nach der noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 gelten.
Sky und Co. müssen keine Urheberrechte für weitere Gebiete erwerben
Der Pay-TV-Anbieter Sky reagiert positiv. "Wir freuen uns, dass unsere Kunden - aus all unseren Märkten - ihre Inhalte über unsere mobilen TV-Plattformen zukünftig überall in Europa ansehen können", erklärte ein Sprecher gegenüber "dpa".
Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch das so genannte Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.
Die Anbieter müssen unter dem neuen System nach Angaben von EU-Mitarbeitern keine Urheberrechte für weitere Gebiete erwerben, weil die Auslandsaufenthalte ihrer Kunden nur vorübergehend sind. Eine exakte zeitliche Begrenzung für die Zeit im Ausland gibt es nicht, Netflix und Co. können die Informationen ihrer Kunden aber überprüfen, wenn sie Missbrauch vermuten.
Völlig frei ist der Streaming-Verkehr nicht ...
Zu einer nahezu völligen Abschaffung des Geoblockings, wie einst von EU-Kommissaren angekündigt, kommt es auch mit der Neuregelung nicht, wie die Europaabgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei erklärt. "Wenn es an legalen Streamingangeboten im eigenen Land fehlt und man ein Angebot aus einem anderen Mitgliedstaat nutzen will, kann man weiterhin mit der Nachricht 'Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar' konfrontiert werden", beklagt Reda. Dadurch würden jene Verbraucher bestraft, die legale Streamingangebote nutzen wollten.
Ob Zuschauer auch den "Tatort" oder andere in Deutschland verfügbaren Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender künftig problemlos im Urlaub im europäischen Ausland sehen können, ist übrigens eine ganz andere Frage. Die neuen Regeln gelten für Bezahlinhalte. Ob Anbieter im Inland frei verfügbare Inhalte auch in anderen EU-Staaten zugänglich machen, bleibt ihnen selbst überlassen. Auch hier stehen bislang aber Urheberrechtsprobleme im Weg.
Welche Folgen das Geoblocking-Aus aus Sicht von Experten für die Entwicklung des Bewegtbildmarktes haben wird - diese Einschätzung finden Sie hier.
ps/dpa