Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch das so genannte Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen.

Die Anbieter müssen unter dem neuen System nach Angaben von EU-Mitarbeitern keine Urheberrechte für weitere Gebiete erwerben, weil die Auslandsaufenthalte ihrer Kunden nur vorübergehend sind. Eine exakte zeitliche Begrenzung für die Zeit im Ausland gibt es nicht, Netflix und Co. können die Informationen ihrer Kunden aber überprüfen, wenn sie Missbrauch vermuten.

Völlig frei ist der Streaming-Verkehr nicht ...

Zu einer nahezu völligen Abschaffung des Geoblockings, wie einst von EU-Kommissaren angekündigt, kommt es auch mit der Neuregelung nicht, wie die Europaabgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei erklärt. "Wenn es an legalen Streamingangeboten im eigenen Land fehlt und man ein Angebot aus einem anderen Mitgliedstaat nutzen will, kann man weiterhin mit der Nachricht 'Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar' konfrontiert werden", beklagt Reda. Dadurch würden jene Verbraucher bestraft, die legale Streamingangebote nutzen wollten.

Ob Zuschauer auch den "Tatort" oder andere in Deutschland verfügbaren Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender künftig problemlos im Urlaub im europäischen Ausland sehen können, ist übrigens eine ganz andere Frage. Die neuen Regeln gelten für Bezahlinhalte. Ob Anbieter im Inland frei verfügbare Inhalte auch in anderen EU-Staaten zugänglich machen, bleibt ihnen selbst überlassen. Auch hier stehen bislang aber Urheberrechtsprobleme im Weg.

Welche Folgen das Geoblocking-Aus aus Sicht von Experten für die Entwicklung des Bewegtbildmarktes haben wird - diese Einschätzung finden Sie hier.       

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.