Fall Heinze: NDR zieht Konsequenzen
Nach dem Drehbuchskandal rund um die Ex-NDR-Fernsehspielchefin Doris J. Heinze steht fest, dass künftig mindestens zwei Redakteure ihr Go zu Fernsehfilmen geben müssen.
Der NDR zieht weitere Konsequenzen aus seinem ”Fall Heinze“. Auf Anregung der Revision soll ein redaktionsinternes Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden. Wie der NDR am Freitag mitteilt, können danach nur mindestens zwei Redakteure aus der Fernsehfilm-Redaktion gemeinsam über die Realisierung eines fiktionalen Stoffes entscheiden. Außerdem sollen Redakteure künftig selbst grundsätzlich keine Drehbücher für Fernsehfilme mehr schreiben dürfen. Die Ex-NDR-Fernsehspielchefin Doris J. Heinze hatte in mehreren Fällen unter falschen Namen Drehbücher abgeliefert und dafür Honorare kassiert.
”Für den NDR war der Fall Heinze eine bittere Lektion, aber wir haben aus dieser Lektion gelernt“, sagt dazu NDR-Intendant Lutz Marmor. Noch sei der Fall nicht abgeschlossen; das arbeitsrechtliche Verfahren und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauerten an. Weitere Konsequenzen aus dem Fall sind bereits umgesetzt: So sind Pseudonyme von Produktionen, an denen der NDR beteiligt ist, gegenüber dem Sender offenzulegen. Angeordnet hat Marmor außerdem die Rotation von NDR-Vertretern in Vergabegremien der Filmförderung. Die langjährige und zeitlich nicht limitierte Mitgliedschaft von Frau Heinze in den Vergabeausschüssen verschiedener Förderanstalten habe zu einer starken Machtkonzentration geführt, heißt es.