
EuGH-Urteil stellt Lotto-Staatsvertrag in Frage
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Sportwetten hat private Anbieter bei der grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Europa gestärkt. Sie dürfen nicht durch die nationalen Regierungen behindert werden, hieß es.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Sportwetten hat private Anbieter bei der grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten in Europa gestärkt. Sie dürfen nicht durch die nationalen Regierungen behindert werden, hieß es. Die obersten EU-Richter erklärten in Luxemburg ein italienisches Gesetz für "gemeinschaftsrechtswidrig", das Vermittler ausländischer Wetten ohne Konzession und polizeiliche Genehmigung mit Strafe bedroht.
Damit wackelt aus Sicht der privaten Glücksspielanbieter das staatliche Wettmonopol. Der geplante Lotterie-Staatsvertrag sei nach dem EuGH-Urteil Makulatur, erklärten die im Deutschen Lottoverband organisierten privaten Vermittler nach Bekanntgabe des Urteils. Nötig seien nun getrennte Staatsverträge, wie es Schleswig-Holstein bereits gefordert hatte.
Die Mehrheit der Bundesländer hatte sich im Dezember darauf verständigt, das staatliche Monopol auf Glücksspiele bis Ende 2011 zu verlängern und private Onlineangebote – darunter auch Sportwetten – weitgehend zu verbieten. Mit dem Verbot würde privaten Vermittlern die Geschäftsgrundlage entzogen.
Betroffen ist auch der Sport, weil Internetbetreiber wie im Fall des Anbieters Bwin oft Sponsoren sind. Auch nach EuGH-Entscheidung sich die Länder und Lottogesellschaften auf dem richtigen Weg. "Die Entscheidung zeigt, dass ein Konzessionsmodell keine Alternative zum Glücksspielmonopol darstellt", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) stellvertretend für viele Hardliner.
Goutiert wurde die EuGH-Entscheidung vom Privatfunkverband VPRT und vom AK Wetten. "Die Entscheidung im Fall Placanica schreibt der Politik ins Stammbuch, dass ein Monopol gegen die EU-weite Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages verstößt, in dem es klar stellt, dass die von ihr vorgeschriebenen Beschränkungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen", betont VPRT-Präsident Jürgen Doetz, der erneut auf die Alternativen eines Konzessionsmodells hinweist. Die Länder müssten nun die Rechtsauslegung in den neuen Staatsvertrag umsetzen. Thomas Deissenberger, stellvertretender Sprecher des AK Wetten, betont: "Auf Grund der neuen rechtlichen Situation müssen die Länder ihren Staatsvertragsentwurf nun auf den rechtlichen Prüfstand stellen."