
Eichbaum-Brauerei unterliegt Heiner Lauterbach vor Gericht
Schlappe für die Eichbaum-Brauereien: Der Schauspieler Heiner Lauterbach und muss seine Werbeeinkünfte von rund 142.000 Euro nicht an das Unternehmen zurückzahlen.
Schlappe für die Eichbaum-Brauereien: Der Schauspieler Heiner Lauterbach hat in einem Honorarstreit vor dem Landgericht München Recht bekommen und muss seine Werbeeinkünfte von rund 142.000 Euro nicht an das Unternehmen zurückzahlen. Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, Lauterbach habe nicht gegen die Wohlverhaltensklausel seines Werbevertrags verstoßen (Az.: 13 O 343/07).
Der Schauspieler war 2003 als Werbeträger für das alkoholfreie Getränk Karamalz engagiert worden. Nach der Veröffentlichung seiner Autobiografie unter dem Titel "Nichts ausgelassen" im Februar 2006 hatte die Brauerei ihm gekündigt und ihn auf Erstattung des bereits bezahlten Honorars für die restlichen neun Monate der Vertragslaufzeit verklagt. Lauterbach habe in seinen Memoiren Alkoholexzesse und sexuelle Ausschweifungen ohne Selbstkritik geschildert, er sei als Werbeträger für ein alkoholfreies Getränk nicht mehr einsetzbar, lautete die Argumentation der Brauerei. Sie habe
Umsatzeinbußen erlitten.
Nach Ansicht der Richter konnte das Unternehmen negative Auswirkungen auf den Umsatz nicht nachweisen. Ebenso wenig habe die Brauerei überzeugend dargelegt, dass Lauterbachs Image beschädigt und er deshalb als Werbeträger nicht mehr geeignet sei. Die "dunkle Seite" seines Lebens war laut Urteil der Öffentlichkeit bekannt. Die Brauerei habe den Star sogar gerade deshalb für ihre Werbung ausgewählt, weil er sich nach seinen früheren Exzessen durch seine Eheschließung geläutert zeigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.