
Belegerteilungspflicht:
Edeka und Netto sind für die Bon-Pflicht gerüstet
Im neuen Jahr führen Edeka und Netto umweltfreundliches Kassenrollenpapier ein. Damit reagieren die Lebensmittelhändler auf die neue Belegerteilungspflicht.

Foto: Edeka
Ab Januar 2020 gilt in Deutschland die so genannte "Belegerteilungspflicht". Dann müssen Einzelhändler für jeden einkaufenden Kunden einen Kassenbon bereitstellen - egal, ob dieser einen Beleg haben will oder nicht. Edeka und Netto haben nun mit einer eigenen Lösung auf das umstrittene Gesetz reagiert.
Eigentlich soll mit der Belegerteilungspflicht der Steuerbetrug unterbunden werden. Andere Länder haben ein solches Gesetz daher schon länger eingeführt, in Italien gilt es beispielsweise seit Anfang 2016. Doch nicht zuletzt aufgrund des großen bürokratischen Mehraufwands, aber auch wegen der erhöhten Umweltbelastung ist das neue Gesetz hierzulande mehrfach in der Kritik. Viele Kunden verzichten ohnehin auf den Zettel, um unnötige Ausdrucke zu vermeiden. Da aber in gewissen Fällen wie nachträgliche Reklamationen die Vorlage des Kaufbelegs notwendig ist, führen Edeka und Netto als erster Lebensmittelhändler und erster Discounter zumindest umweltfreundliche Kassenbons ein.
Bei dem neuen Kassenrollenpapier mit dem Namen "Blue4est" handelt es sich um FSC-zertifiziertes Thermopapier, das von der Koehler Paper Group hergestellt wird. Das grau-blaue Papier setzt zwar ebenfalls auf Wärme, um auf der Kassenrolle das Schriftbild erscheinen zu lassen. Allerdings handelt es sich dabei um physikalische Wärme, das heißt, für die Farbentwicklung werden keine Chemikalien verwendet.
Dem nicht genug: Auch der direkte Kontakt des Papiers mit Lebensmitteln soll laut dem Edeka-Verbund "völlig unbedenklich" sein. Aufgrund seiner Umweltverträglichkeit kann das blau-graue Thermopapier auch einfach im Altpapier entsorgt werden. Zudem sind die neuen Kassenbons beständiger und langlebiger als die bislang üblichen Bons aus Thermopapier, da sie bei Lichteinfall oder Feuchtigkeit nicht verblassen.
Aus Marketingsicht könnte die neue Belegpflicht aber durchaus interessant sein, vor allem, wenn dabei ein haltbareres Papier verwendet wird wie bei Edeka und Netto: So könnten die Bons noch besser als bisher als Werbeträger oder als Kundenbindungsinstrument genutzt werden - so, wie es beispielsweise Müller seit Jahren praktiziert: Die Drogerie-Kette verrechnet auf jedem Kassenbon zwei Prozent des Einkaufswerts, die beim nächsten Einkauf als Rabatt abgezogen werden können.