Pick up:
Dschungelcamp: Product Placement von Bahlsen landet vor Gericht
Die Produktplatzierung von Bahlsen-Keksriegeln in der "RTL"-Show "Dschungelcamp" hat ein Nachspiel vor Gericht.
Die Produktplatzierung von Bahlsen-Riegeln in der "RTL"-Show "Dschungelcamp" hat ein Nachspiel vor Gericht. Am nächsten Donnerstag (18. Februar) beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Hannover mit der Frage, ob der Kölner Privatsender bei einer 2014 ausgestrahlten Folge von "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" das Produkt stärker als erlaubt hervorhob.
Die Süßigkeiten der Marke Pick up waren eine Belohnung für die Teilnehmer im australischen Busch, die tagelang nur Bohnen und Reis vorgesetzt bekamen - und sich bei den Riegeln dann entsprechend begeistert zeigten. Die für "RTL" zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt hat die Szene beanstandet. "RTL" klagt nun dagegen. Der Sender wollte sich am Dienstag mit Verweis auf das schwebende Verfahren nicht zu Details seiner juristischen Auffassung äußern.
Der Justiziar der Landesmedienanstalt, Christian Krebs, sagte auf Anfrage, dass das Verbot einer zu starken Herausstellung viele Facetten haben könne. So sei es zum Beispiel von Bedeutung, wie lange ein Produkt zu sehen sei oder wie sehr es die Kameraeinstellung dominiere, etwa indem oft oder länger auf das Produkt gezoomt wird. "Auch zu viel positive Bewertung durch die Protagonisten könnte eine Rolle spielen", sagte Krebs. In den fraglichen Dschungelcamp-Szenen riechen die Bewohner unter anderem länger verträumt an den Riegeln.
Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es in der entsprechenden Passage, dass "Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung" grundsätzlich nicht erlaubt sind, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. So gelte unter anderem: "Das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter."
Bahlsen ist ein langjähriger Werbepartner des Formats. Der Product-Placement-Ansatz des Unternehmens gilt als gelungen.