Messe muss Honorare weiterzahlen:
Dmexco-Streit: Muche und Schneider gewinnen erneut
Die ehemaligen Dmexco-Chefs Christan Muche und Frank Schneider haben erneut vor Gericht gegen die Koelnmesse gewonnen. Hält der Trend an, könnte es für die Dmexco-Veranstalterin teuer werden.
Die ehemaligen Dmexco-Chefs Christian Muche und Frank Schneider haben vor Gericht einen weiteren Erfolg gegen die Koelnmesse erstritten. Das Landgericht Köln habe die Messefirma zur Weiterzahlung der monatlichen Basishonorare verurteilt, geben Muche und Schneider in einer Erklärung bekannt.
Die Kündigung der beiden Dmexco-Macher im November 2017 sei unrechtmäßig gewesen. Deshalb stünden Muche und Schneider auch ihre Honorare aus dem Beratervertrag bis inklusive September 2018 sowie Zinsen zu.
Das jüngste Urteil ist bereits der dritte Erfolg von Muche und Schneider im juristischen Streit um die damalige Kündigung. Vorher hatten bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln die Rechtsauffassung der beiden Berater bestätigt, dass Kündigung nicht rechtens war. Die Koelnmesse hatte vor rund einem Jahr den beiden damaligen Dmexco-Leitern fristlos gekündigt. Sie sollen gegen das Konkurrenzverbot in ihrem Vertrag verstoßen haben, weil sie sich mit ihrer Firma KDME an der Schweizer Digitalkonferenz D-Puls beteiligt hatten.
Koelnmesse droht Schadensersatz in Millionenhöhe
Im Dezember steht nun ein weiterer Akt im juristischen Nachspiel an. Urteilt dann dieselbe Kammer im Schadensersatzverfahren ebenfalls pro Muche und Schneider, könnte das für die Messe teuer werden. Die KDME-Chefs haben ihren früheren Auftraggeber auf Schadensersatz von acht Mio Euro verklagt.
Beide geben sich in ihrer Erklärung siegessicher. „Neben den uns rechtlich zustehenden Honorar-Zahlungen und Gewinnbeteiligung für 2018 erwarten wir nun in der folgenden Schadenersatzklage einen klaren und abschließenden Erfolg“, lassen sich Muche und Schneider zitieren. „Diese wird Anfang Dezember an der gleichen Kammer mit einer Forderung von acht Millionen Euro verhandelt. Das Gericht hat bereits in der Verhandlung über unser Honorar deutlich gemacht, dass es auch in dem weiteren Verfahren allenfalls nur noch um die Höhe des Schadenersatzes gehen könne.“