Datenschutznovelle: EU-Kommissarin kündigt Sonderregeln für Verlage an
Der kommende Entwurf für die EU-Datenschutz-Richtlinie wird Sonderregeln für Verlage enthalten. Das hat EU-Kommissarin Viviane Reding am Rande der DLD Conference in München gegenüber der W&V verdeutlicht. Mit der ursprünglichen Variante des Entwurfs war unter anderem die Pressefreiheit und das Direktmarketing der Verlage in Frage gestellt worden.
Der kommende Entwurf für die EU-Datenschutz-Richtlinie wird Sonderregeln für Verlage enthalten. Das hat EU-Kommissarin Viviane Reding am Rande der DLD Conference in München gegenüber der W&V verdeutlicht. Mit der ursprünglichen Variante des Entwurfs war unter anderem die Pressefreiheit und das Direktmarketing der Verlage in Frage gestellt worden.
Ein genrelles Verbot von Werbung ohne vorherige Einwilligung hätte das Aus für die Abo-Werbung mit gekauften Adressen bedeutet. Ferner wäre die redaktionelle Pressefreiheit eingeschränkt worden: Die Novelle hatte sowohl Datenerhebung wie auch Archive betroffen. Demnach wäre aus dem Recht auf Vergessen, wie es Reding formuliert, auch ein Recht auf Löschung von Artikeln in Archiven gefolgt. Reding betonte jedoch auf dem DLD, das Recht auf Datenschutz sei mit dem Recht auf Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit gleichzusetzen. Gegenüber der W&V sagte die Kommissarin, sie habe den Verlegern wie immer sehr intensiv und mit viel Verständnis zugehört. Konkrete Änderungen nannte sie jedoch nicht. Nur soviel: Eine Lösung, die auch den Interessen der Verlage Rechnung trage, habe sie gefunden.
Zudem machte sie noch aus aktuellem Anlass eine Bemerkung in Richtung USA und den drohenden, sehr restriktiven, inzwischen aber zurückgezogenen US-Gesetzen SOPA und PIPA: "Es wird in Europa nie ein Blocking von Webseiten geben". Das heißt beispielsweise ein staatlich organisiertes Löschen von Links wie es in den US-Gesetzesvorhaben mit Blick auf Piraterie im Film- und Musikbereich vorgesehen war, schließt Reding aus. "Das ist keine Option für Europa."