
Beschwerde! Telekom grätscht sich in Malones Kabel-Ehe zwischen Unitymedia und Kabel BW
Bei Gericht hat die Deutsche Telekom nachträglich ein Veto gegen die Fusion zwischen Kabel BW und Unitymedia unter dem Dach von John Malones Liberty Global eingelegt.
Die Deutsche Telekom hat Beschwerde gegen die kartellrechtliche Genehmigung der Fusion von Kabel Baden-Württemberg und Unitymedia eingelegt. "Noch wurden die Gründe dafür nicht genannt, und es ist unklar, ob es zu einem Verfahren kommt", sagt ein Sprecher des Bundeskartellamts gegenüber der Nachrichtenagentur "dpa“. "Sollte es dazu kommen, dann wohl frühestens in einem halben Jahr." Eine aufschiebende Wirkung habe die Beschwerde nicht. Die Beschwerde wurde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht.
Hintergrund: Mitte Dezember hat das Kartellamt grünes Licht für die Übernahme von Kabel BW durch den Kabelnetzbetreiber Unitymedia gegeben. Damit hält der amerikanische Eigentümer Liberty Global alias Medienmogul John Malone das Kabelnetz von NRW, Hessen und Baden-Württemberg mit derzeit knapp sieben Millionen Haushalten in der Hand. Bei einem Blick auf Malones Kabelreich darf auch nicht vergessen werden, dass er mit dem UPC-Netzwerk weite Teile des deutschsprachigen benachbarten Auslands dirigiert.
Die Freigabe an Malone ist allerdings mit Auflagen im lukrativen Massenmarkt verbunden, auf dem das TV-Signal über Breitbandnetz insbesondere für Wohnungsbaugesellschaften im Paket angeboten wird. So wird Unitymedia die frei empfangbaren digitalen TV-Programme in seinem Verbreitungsgebiet - NRW und Hessen - künftig nicht mehr verschlüsseln. Außerdem räumt das Kölner Unternehmen großen Wohnungsbaugesellschaften Sonderkündigungsrechte ein und verzichtet auf so genannte Exklusivitätsklauseln. Dadurch können demnächst auch Konkurrenten wie die Deutsche Telekom ihre Glasfaserkabel in Mietshäusern mit Unitymedia-Kabelanschluss verlegen. Diese Offerte hat die Telekom bereits vorgelegt und erhofft sich regen Zuspruch.
Der Grund für die Beschwerde? Es sieht danach aus. Aus Sicht des Bonner Konzerns seien die vereinbarten Auflagen bei der kartellrechtlichen Genehmigung nicht ausreichend, um für einen funktionierenden Wettbewerb mit den Wohnungsbaugesellschaften zu sorgen, begründet ein Unternehmenssprecher gegenüber "dpa" den Schritt.