"Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verdeutlicht mit seinem Namen, wofür die Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen und Institutionen ihren Rundfunkbeitrag zahlen: für hochwertige Programmangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", versucht Hans Joachim Suchan, ZDF-Verwaltungsdirektor und stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats des zukünftigen Beitragsservice, die neue Gebührenform und den Service selbst schmackhaft zu machen. Hans W. Färber, Verwaltungsdirektor des WDR und Vorsitzender des Verwaltungsrats des zukünftigen Beitragsservice, fügt hinzu: "Im Mittelpunkt der Arbeit des Beitragsservice stehen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Unser Ziel ist es, ihnen einen verbesserten Service anzubieten sowie die Verfahren und Prozesse zu vereinfachen. Dazu gehört auch, dass komplizierte Nachfragen, wer welche Geräte zu welchem Zweck bereithält, zukünftig entfallen werden."

Mit dem Start des Rundfunkbeitrags spielt es keine Rolle mehr, wer welche und wie viele Rundfunkgeräte hat. Es gilt die neue Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Bei Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls ist die Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge entscheidend. Doch viele Bürger sind mit dem Wechsel gar nicht einverstanden – so hat etwa Ende Mai 2012 der Jurist Ermano Geuer von der Universität Passau eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den ab 2013 geltenden Rundfunkbeitrag eingereicht. Und die "Stiftung Medienopfer"  hat sich Ende Oktober mit einer Notiz an kritische Portale und TV-Zeitschriften (z.B. "TV Today") gewandt und Klagen von mehr als 500 Teilhabenden der Aktionsgemeinschaft gegen den Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren angekündigt. Das zuständige Projektbüro der Öffentlich-Rechtlichen teilt hierzu auf Anfrage von W&V Online mit: "Selbstverständlich hat jeder Bürger das Recht, gegen gesetzliche Regelungen zu klagen, die ihm ungerecht oder verfassungswidrig erscheinen. Deshalb wird der Rundfunkbeitrag vor den Gerichten überprüft werden. Jedes der durchgeführten Verfahren trägt dazu bei, grundlegende Fragen zur Reform der Rundfunkfinanzierung gerichtlich zu klären und letztlich Rechtssicherheit zu schaffen."


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Autor: W&V Redaktion

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