Und die Franzosen sind im "Havana Club"-Streit mittendrin: Mit ihrem Partner Cubaexport werben sie mit dem auch in Deutschland vertrauten roten Kreis auf brauner Flasche. Der Bacardi-Rum kommt hingegen aus einer weißen Flasche mit der Aufschrift "Havana Club" und dem Zusatz "puerto-rican Rum" - in den Vereinigten Staaten wird derzeit nur dieser in Puerto Rico gebrannte "Havana Club" vertrieben. Denn das Handelsembargo gegen Kuba schließt den Rum von dort aus.

Doch das könnte sich im Tauwetter der amerikanisch-kubanischen Beziehungen ändern: Seit Mitte Januar 2016 mehrere US-Ministerien dem kubanischen Staat in Form seiner Exportfirma eine Markenregistrierung in den USA genehmigt haben, liegen die beiden Spirituosenhersteller erneut im Clinch. Der Fall "Havana Club" betrifft längst nicht mehr nur zwei konkurrierende Schnapsbrenner. Denn bei der Marke handelt es sich um beschlagnahmtes Eigentum.

Schließlich haben weder Cubaexport noch Bacardi "Havana Club" erfunden. Es war der Kubaner José Arechabala, der 1934 den Zuckerrohr-Schnaps erstmals unter dem Namen verkaufte. Sein Familienbetrieb wurde 1960 nach der kommunistischen Machtübernahme auf Kuba verstaatlicht. Die Arechabala-Familie verschwand aus dem Rum-Geschäft - der Streit um das Familienerbe begann.

Noch vor den Bacardis ließ sich Kuba die Marke in den USA schützen, 1976 und 1996. Dafür nutzte Kuba ein Joint Venture mit Pernod Ricard. Ein Jahr später ging Bacardi seinerseits einen Deal mit den Arechabalas ein und erklärt sich nun zum rechtmäßigen Namenserben.

Traditionell stehen die USA auf der Seite der Bacardis. Deren Vorteile gegenüber der Konkurrenz: Als Kämpfer für die Rechte enteigneter Kubaner hat die Firma viele US-Politiker auf ihrer Seite.

Außerdem hat Bacardi keine Probleme mit der US-Handelsblockade, weil sein "Havana Club" eben vom karibischen US-Außengebiet Puerto Rico aus geliefert wird und nicht aus Kuba. Dass ein Unternehmen das geschützte Produkt auch tatsächlich verkauft, ist wichtig für das US-Markenrecht. Denn allein durch die Nutzung einer Marke wird man in den USA schon zum rechtmäßigen Eigentümer - die Registrierung beim Patentamt bringt nur zusätzlichen Schutz.

Nach einer Entscheidung des Obersten US-Gerichts schien der Fall 2012 klar: Cubaexport hatte kein Recht auf eine Registrierung beim US-Patentamt. Warum also der Kurswechsel?

Ein Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses vermutet einen außenpolitischen Schachzug der Regierung in Washington. Nach mehr als einem halben Jahrhundert Funkstille nahmen die USA und Kuba im Juli 2015 wieder diplomatische Beziehungen auf. Seitdem verhandeln Washington und Havanna über Reise- und Handelserleichterungen. Dabei könnte das US-Außenministerium den Markenstreit eingesetzt haben, wie der republikanische Kongressabgeordnete Darrell Issa vermutet.

Nun kritisiert Bacardi-Manager Rick Wilson die "stille und unvorhersehbare Aktion" der US-Behörden. "Es ist nicht fair, dass wir jetzt wieder in den Kampf ziehen müssen", sagt er. Bacardi werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um seine Position zu verteidigen.

Dabei ist Bacardis Geschäft mit "Havana Club"-Rum aktuell nicht direkt bedroht, eine schnelle Abkehr der USA vom Handelsembargo ist unwahrscheinlich. Das Unternehmen will dennoch nicht riskieren, seine Marktanteile im ohnehin schrumpfenden Geschäft mit Spirituosen zu verlieren. Immerhin sind die USA der einzige Markt weltweit, auf dem die Firma ihre Version des "Havana-Club" derzeit verkaufen kann.