Regelverstöße sollen geahndet werden: Verstöße gegen die Grundsätze des Code of Conduct überprüft ein Beschwerdebeirat, der sich aus dem Vorsitz der BVDW-Fokusgruppe Content Marketing zusammensetzt.

Dass der Code of Conduct wie ähnliche Vereinbarungen anderer Disziplinen in der Praxis schnell wieder in Vergessenheit geraten könnte, glaubt Karsten Krämer nicht. Er ist Geschäftsführer der Agentur C3, die an der Vereinbarung mitgearbeitet hat, und sagt: "Natürlich liegt es am Verband und den Beteiligten, dafür zur sorgen, dass die Vereinbarung nachhallt.

Aber: "Content Marketing ist nicht einfach nur eine weitere Disziplin im Marketing, sondern verändert die Branche als Querschnittsdisziplin in ihrer Gesamtheit." Mehr Orientierung und ein größerer Professionalisierungsgrad seien somit unverzichtbar. 

Für BVDW-Mitglieder sind die Unterzeichnung des Code of Conduct und die Nutzung des neuen Siegels kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 449 Euro.


Autor: Daniela Strasser

Redakteurin bei W&V. Interessiert sich für alles, was mit Marken, Agenturen, Kreation und deren Entwicklung zu tun hat. Außerdem schreibt sie für die Süddeutsche Zeitung. Neuerdings sorgt sie auch für Audioformate: In ihrem W&V-Podcast "Markenmenschen" spricht sie mit Marketingchefs und Media-Verantwortlichen über deren Karrieren.