
Bauer gegen SWR/Burda:
BGH verbietet Burda-Zeitschrift "ARD Buffet"
Ende der Medien-Ehe: Es greift laut BGH zu weit in die Pressefreiheit ein, wenn der SWR Burda bei der Herausgabe des "ARD Buffet"-Magazins unterstützt.

Foto: Burda/BCN
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das greift zu weit in die Pressefreiheit ein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden hat. Das Urteil vom Donnerstag läuft auf ein Verbot des "ARD Buffet"-Magazins hinaus, das Burda in Kooperation mit dem SWR publiziert. (Az. I ZR 207/14)
Die redaktionelle und wirtschaftliche Verantwortung für das Magazin liegt bei Burda. Der SWR hat aber über ein zwischengeschaltetes Tochterunternehmen die Markenlizenz an den Verlag vergeben. So ist auf dem Cover der Zeitschrift etwa das Logo des Ersten abgebildet.
Durch die Verwendung dieser Marken entstehe dem Burda-Verlag ein unzulässiger Vorteil, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher. Mit dem "ARD Buffet Magazin" greife der SWR in das Konkurrenzverhältnis der Verlage ein.
Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall zwar noch einmal an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Die klagende Verlagsgruppe Bauer muss dort aber nur noch ihren Unterlassungsantrag nachbessern. Die Hamburger hatten bereits 2011 gegen den SWR geklagt, der das Magazin beim Burda-Verlag produzieren lässt - das Hamburger Landesgericht erteilte damals eine Absage. Der BGH hatte im Frühjahr 2016 einer Revision zugestimmt.
Der Rundfunkstaatsvertrag erlaubt den über den Rundfunkbeitrag finanzierten Sendern das Angebot programmbegleitender Druckwerke. Das Engagement des SWR geht laut BGH-Urteil jedoch darüber hinaus. Obwohl der Sender im Frühjahr 2016 verlauten ließ: "Es handelt sich um eine Zeitschrift von Burda Media - weder SWR noch SWR Media Services sind Anbieter oder Verleger der Zeitschrift und deshalb zu Unrecht verklagt."
Bauer beklagt Engagement "zu Lasten der freien Presseunternehmen"
Aus Bauer-Sicht dehnen öffentlich-rechtliche Sender ihre Mediengeschäfte im Digital- und Print-Format immer weiter "zu Lasten der freien Presseunternehmen" aus. Der Verlag wollte mit der Klage erreichen, dass sich ARD und ZDF sich bei der Publikation von Zeitschriften "an die rundfunkrechtlichen Vorgaben zu halten haben", wie es heißt.
Zum Urteil verkündet Bauer nun:
"Das Urteil des BGH ist ein Meilenstein für die deutsche Medienlandschaft! Wir sind sehr erfreut, dass der BGH eine klare Grenze für die Betätigung öffentlich-rechtlicher Sender im Zeitschriftenmarkt zieht und die Auffassung der Bauer Media Group bestätigt. Der BGH schützt das Wettbewerbsverhältnis unter privat-wirtschaftlichen Verlagen vor Eingriffen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, indem er verbietet, öffentlich-rechtliche Marken im Pressebereich zu benutzen."
Nach dem Urteil gibt der ARD-Sender folgendes Statement heraus:
"Der SWR hat das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zum ARD-Buffet Magazin mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Der BGH hat das Urteil des OLG Hamburg vom 15. April 2014 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da der Unterlassungsantrag nicht hinreichend bestimmt war. Der SWR wird die schriftliche Begründung des BGH sorgfältig prüfen und analysieren, sobald diese vorliegt.
Der SWR weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Burda-Verlag die Zeitschrift in eigener redaktioneller Verantwortung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko herausgibt."
ps/dpa