Aus Sicht der Kläger-Anwältin Cornelie von Gierke gefährden "stumme Verkäufer" den Wettbewerb. Sie hatte argumentiert, dass die eigentlich entgeltpflichtigen Zeitungen faktisch gratis abgegeben und damit Kunden übertrieben angelockt würden. Die "stummen Verkäufer" dienten der Steigerung der Auflage und damit der Anhebung der daran gekoppelten Anzeigenpreise. "Geradezu rührend" nannte von Gierke die geplanten Hinweisschilder, Diebstahl werde strafrechtlich verfolgt und Kontrolleure seien im Einsatz.

Springer-Anwalt Reiner Hall bestritt einen faktischen Gratisvertrieb. "Welt kompakt" wende sich an Leser, die eine größere
Hemmschwelle hätten, etwas zu stehlen.