BGH: Kartellamt durfte Springer-ProSieben-Fusion verbieten
Das Kartellamt durfte die Fusion zwischen Axel Springer und ProSiebenSat.1 untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt, das bereits 2008 das Fusionsverbot für rechtmäßig erklärt hatte.
Die Untersagung der Fusion zwischen der Axel Springer AG und ProSiebenSat.1 durch das Bundeskartellamt war rechtmäßig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am heutigen Dienstag in Karlsruhe entschieden. Damit bestätigte der BGH das erstinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das bereits im Dezember 2008 das Fusionsverbot für rechtmäßig erklärt hatte.
Das Kartellamt war der Auffassung, dass der Zusammenschluss des Medienkonzerns und der Sendergruppe eine beherrschende Stellung auf dem bundesweiten Markt für Fernsehwerbung verstärken würde. Aus diesem Grund hatte es Springer im Jahr 2006 die Übernahme von ProSiebenSat.1 untersagt. Springer hatte die Fusionspläne daraufhin aufgegeben, klagte aber gegen die Entscheidung, um Rechtssicherheit für künftige Übernahmen zu erlangen.
Bundeskartellamts-Vertreter Jörg Nothdurft hatte in der mündlichen Verhandlung an diesem Dienstag argumentiert, Springers "Bild"-Zeitung sei für bundesweite Werbekampagnen "die einzige Alternative zur Fernsehwerbung". Bei einer Übernahme der Sendergruppe um ProSieben und Sat.1 wäre jedes Interesse an einem medienübergreifenden Wettbewerb entfallen. Springer-Anwalt Dirk Schroeder widersprach hingegen: "Sie können Fernsehwerbung nicht durch Printwerbung substituieren." Die Werbepreise seien in den vergangenen Jahren gefallen; Grund hierfür sei ein funktionierender Wettbewerb.
Nach der gescheiterten Übernahme durch Springer verkauften die Investoren um Hauptaktionär Haim Saban ihre Anteile an ProSiebenSat.1 an die Finanzinvestoren KKR und Permira. Der Konzern hat seither Schulden, die sich Ende 2009 auf 3,3 Milliarden Euro beliefen.