Framing:
BGH: Einbinden von Youtube-Videos könnte illegal sein
Der Bundesgerichtshof sieht in dem sogenannten Framing, dem Einbinden von Youtube-Videos in andere Websites, möglicherweise eine Verletzung von Urheberrechten. Ein entsprechendes Urteil könnte Abmahnungen von Nutzern sozialer Netzwerke nach sich ziehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in dem sogenannten Framing, dem Einbinden von Youtube-Videos in andere Websites, möglicherweise eine Rechtsverletzung. Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am 18.4. deutlich. Framing sei nicht mit einfachen Links vergleichbar und verletze daher eventuell Urheberrechte, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm zur Begründung.
"Wenn der BGH das Einbinden fremder Inhalte tatsächlich als Urheberrechtsverletzung bewertet, besteht die Gefahr weiterer Abmahnungen von Nutzern sozialer Netzwerke." befürchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Auf Facebook würden tagtäglich tausende Youtube-Videos schon allein durch das Posten des Links automatisch eingebunden werden. "Die Nutzer sozialer Netwerke würden also durch jedes Posten eines Youtube-Videos eine Urheberrechtsverletzung begehen, die eine teure Abmahnung zur Folge haben kann", so Solmecke.
Im konkreten vor dem BGH verhandelten Fall geht es um ein Video über Wasserverschmutzung, das der Hersteller von Wasserfiltern produziert hatte. Ein Konkurrent band den Film in seine Internetpräsenz ein. Die Besonderheit bei diesem Fall liege darin, dass das Video bereits ohne Zustimmung des Rechteinhabers auf Youtube hochgeladen und dann auf der Website eingebunden wurde, so Solmecke. (lr/dpa)